Honorarausfallversicherung

Honorarausfallversicherung

Der Begriff Betriebsunterbrechung betrifft die Unterbrechung (Störung) von Prozessen in Unternehmen. Solche Störungen können positive und negative Folgen haben.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV), sie gehört zur Gruppe der Ertragsausfallversicherungen, bietet Schutz vor bestimmten negativen finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung durch ein versichertes Schadenereignis. Für Freiberufler ist das vergleichbare Produkt eine Honorarausfallversicherung.

Versichert ist der Rohertrag, d.h. die Umsatzerlöse abzüglich des Wareneinsatzes.

Eine Betriebsunterbrechung kann die Folge von verschiedenen sich realisierenden Gefahren (Risiken) sein. So können etwa Feuer, Sturm, Überschwemmung, Einbruch oder Betriebsschäden an Maschinen und Anlagen zum Betriebsstillstand führen.

Der Versicherer ersetzt dann die fortlaufenden Kosten als auch den entgangenen Gewinn. Die Ersatzleistung des Versicherers ist begrenzt durch die Haftzeit. Die Haftzeit ist der Zeitraum, für welchen längstens Versicherungsschutz für den Unterbrechungsschaden besteht.

In den sogenannten Sachsparten wird die Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallversicherung als separates Produkt (mittlere Betriebsunterbrechung genannt) oder auch als Kombiprodukt im Zusammenschluss (verbundene Versicherung) mit einer Inhalts-/Geschäftversicherung (kleine Betriebsunterbrechung) angeboten. Meist bietet die separate mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung die besseren Bedingungen bei etwas höherem Preis an.

Rückwirkungsschäden sind Unterbrechungen des eigenen Betriebes als Folge von versicherten Sachschäden in Zulieferer- oder Abnehmerbetrieben. Beispiel: Erleidet ein Bergrestaurant einen Umsatzausfall, weil die Talstation der Bergbahngesellschaft, welche das Gebiet erschliesst, abgebrannt ist, bezahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung der Bergbahngesellschaft den Umsatzausfall des Wirtes des Bergrestaurants. Rückwirkungsschäden werden üblicherweise nur als Folge von "benannten Gefahren", d.h. u.a. Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel versichert.

Besondere Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung werden als Folge von Transport-, Montage- oder Bauleistungsschäden als Verzugsschadenversicherung angeboten. Versichert ist dabei der verspätete Nutzungsbeginn eines versicherten Objektes als Folge eines Sachschadens während des Transportes oder der Errichtung.

Inhaltsverzeichnis

Was kann die BUV nicht?

Die Grenzen der BUV sollen am Beispiel des abgebrannten Produktionsbetriebes veranschaulicht werden. Der versicherte Betrieb wird durch die Ersatzleistung des Versicherers zwar in die Lage versetzt die laufenden Kosten zu decken und erhält darüber hinaus auch den entgangenen Gewinn, jedoch ist es nicht unwahrscheinlich, dass Kunden dauerhaft "abspringen", da sie für eine gewisse Zeit nicht beliefert werden können. Dieses Risiko ist über eine Versicherungspolice (natürlich) nicht gedeckt. Allerdings ersetzt die BU-Versicherung in diesen Fällen während der Haftzeit auch die Kosten für eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Vermeidung eines sogenannten Kundenverlustschadens, nämlich des dauerhaften Abspringens des Kunden dienen. Das können z.B. Maßnahmen wie Erinnerungswerbung sein, die Produktion in provisorisch errichteten Betriebsanlagen oder sogar in Betrieben anderer Unternehmen.

Wie profitiert der Arbeitnehmer von der BUV?

Auch für den Arbeitnehmer bietet der Abschluss dieses Versicherungsbausteins die Gewähr, dass der Arbeitgeber unter Umständen mangels eingehender Aufträge keine regulären Kündigungen aussprechen muss.

Zur 43%-Statistik

Im Zusammenhang mit der BUV wird in der Presse öfters auf Erhebungen/Schadensanalysen aus den USA verwiesen, denen zufolge fast 80 Prozent der Unternehmen die keine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatten, nach zwei Jahren vom Markt verschwunden waren nachdem sie ein Großschadenereignis heimgesucht hatte (43% sofort und 28% innerhalb von drei Jahren). Dies wird als Beleg für die Wichtigkeit dieses Versicherungsschutzes für alle Betriebe gewertet. Treibmann geht diesen Pressehinweisen in seiner Dissertation nach und findet eine zusätzliche Interpretationsmöglichkeit: Der hohe Prozentsatz betrifft nicht zwingend nur Unternehmen, die vom Markt verschwunden sind; aufgrund eines möglichen Übersetzungsfehlers (location -> Betrieb -> Unternehmen) könnten auch Unternehmen als "verschwunden" mitgezählt worden sein, die infolge des Grossschadens den Betriebsort (location) gewechselt haben. Der ursprüngliche Herausgeber der viel zitierten Analyse aus den USA konnte nicht identifiziert werden.

Literatur

  • Treibmann, Felix: Betriebsunterbrechung als Chance - Unternehmerische Entwicklungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Versicherung, St. Gallen: Universität St. Gallen (HSG) 2005 = Dissertation, und Düsseldorf: Setzkasten 2005 = Buchhandelsausgabe
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