Honorar

Honorar

Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren (auch Journalisten), Ärzten, Architekten und Rednern. Auch in Bildungseinrichtungen sind zu einem großen Teil Honorarkräfte im Einsatz.

Bei Schauspielern, Musikern und Fotomodellen heißt das Honorar auch Gage und unterliegt manchmal dem Gagengeheimnis.

Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen von honorarium (Ehrengeschenk) und leitet sich von „honor, honoris“ (Ehre) ab. Rechtsberater erhielten im alten Rom keinen Lohn; denn Rechtsrat wurde von angesehenen und wohlhabenden Männern zumeist senatorischen Rangs erteilt, die jede Lohnarbeit als standeswidrig ansahen. Der Rechtsberater erhoffte sich von seiner Tätigkeit vielmehr eine Steigerung seiner sozialen Geltung und damit eine erfolgreiche politische Laufbahn. Mit der Unentgeltlichkeit der Rechtsberatung war es aber vereinbar, ein „honorarium“, d. h. eine Ehrengabe, als Geschenk anzunehmen. Das Honorar wurde später derart üblich, dass es als geschuldete Gegenleistung sogar eingeklagt werden konnte.

Als Ausfallhonorar bezeichnet man die Vergütung eines Freiberuflers, der seine Leistung erbracht hat – ohne dass die auch verwendet wird (z. B. bei Gebrauchsgrafikern, Sprechern). Gängig sind Ausfallhonorare in Höhe von 50 % des ursprünglich vereinbarten Honorars. Augenscheinlich entbehrt diese Praxis jeglicher rechtlicher Grundlage, denn das volle Honorar wird fällig, wenn das bestellte Werk bzw. die Dienstleistung ordnungsgemäß geliefert wurde – jedoch ist hierbei vor allem auf den individuell geschlossenen Vertrag oder auch gewohnheitsrechtliche Grundsätze abzustellen. Das Veröffentlichungs- bzw. Verwendungsrisiko liegt hingegen einzig und allein beim Verwerter.

Die Höhe eines Honorars kann auch bestimmten, z. B. staatlichen Regelungen (z. B. bezüglich der abrechenbaren Leistungen, Vergütungshöhe o. ä.) unterliegen, wie beispielsweise in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).[1] In anderen Branchen kann das Honorar aber auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse begründen.[2]

Gegen das Risiko eines Honorarausfalls (z. B. wegen Krankheit) schützt eine Honorarausfallversicherung. Dabei handelt es sich um eine Versicherung für Selbstständige, von deren Schlüsselfunktion der Betriebsablauf in hohem Maße abhängt und die ihr Einkommen direkt aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit erzielen. Sie sichert entgangene Gewinne und fortlaufende Betriebskosten ab, falls es infolge von Krankheit oder Unfall zur Betriebsunterbrechung kommt.

Abgrenzung

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Telepolis: Die deutschen Architektenkammern laufen Sturm gegen eine Änderung ihrer Honorarordnung
  2. Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Berufliche und Soziale Lage Von Lehrenden In Weiterbildungseinrichtungen.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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Synonyme:

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  • Honorar — Honorar …   Deutsch Wörterbuch

  • Honorar — Sn std. (18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. honōrārium das Ehrengeschenk , einer Substantivierung von l. honōrārius ehrenhalber , zu l. honor m. Ehre . Zunächst freiwillige, dann regelmäßige Zahlung für eine intellektuelle Dienstleistung (z.B.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • honorar — (del lat. «honorāre») tr. Honrar o ensalzar. * * * honorar. (Del lat. honorāre). tr. p. us. Honrar, ensalzar. * * * ► transitivo Honrar, ensalzar …   Enciclopedia Universal

  • honorar — honòrār m <G honorára> DEFINICIJA plaća po ugovoru za izvršen rad (ob. intelektualni) [autorski honorar] ETIMOLOGIJA lat. honorarium ≃ v. honor …   Hrvatski jezični portal

  • Honorār — (v. lat. Honorarĭum), 1) unter den römischen Kaisern die Bezahlung, welche Rechtsgelehrte für ihre Bemühungen nach einer Taxe annehmen durften, od. welche in den Provinzialstädten die von den dasigen Censoren in den Senat Erwählten dafür… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Honorār — (lat.), wörtlich soviel wie Ehrensold. Mit Honorarium bezeichneten die Römer vorwiegend die Entlohnung für Dienste, bezüglich deren die eigentliche Miete unzulässig war, wie für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen, namentlich der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Honorar — Honorār (lat.), Vergütung für Arbeiten und Bemühungen höherer, bes. geistiger Art …   Kleines Konversations-Lexikon

  • honòrār — m 〈G honorára〉 plaća po ugovoru za izvršen rad (ob. intelektualni) [autorski ∼] ✧ {{001f}}lat …   Veliki rječnik hrvatskoga jezika

  • Honorar — »Vergütung (besonders für Arbeitsleistung in freien Berufen)«: Das Fremdwort wurde Ende des 18. Jh.s eingedeutscht aus lat. honorarium »Ehrengabe, Ehrensold; Belohnung«, das zu lat. honor »Ehre« (vgl. ↑ honorieren) gehört …   Das Herkunftswörterbuch

  • honorar — (Del lat. honorāre). tr. p. us. Honrar, ensalzar …   Diccionario de la lengua española

  • Honorar — Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Aufwandsentschädigung …   Universal-Lexikon

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