Honschaft

Honschaft

Die Honnschaft oder Honschaft, gelegentlich auch Hunnschaft, Hundschaft, Hondschaft o.ä.) war über das Mittelalter hinaus am Niederrhein, im Bergischen Land und in Teilen des Rheinlandes die unterste Verwaltungseinheit auf dem Lande.

Unstrittig ist die Herleitung des Begriffes aus „Hundertschaft“. Was aber mit der Zahl Hundert zusammengefasst wurde, ist in der Forschung umstritten. Möglich ist eine ursprünglich militärische Bedeutung (Römer, Westgoten), wahrscheinlicher ist jedoch eine Zusammenfassung zu steuerlichen Zwecken wie in England, wo die „hundred“ im Mittelalter eine Unterteilung der Grafschaft bildeten, die zur Erfassung der Steuern und zur Friedens- und Rechtswahrung eingerichtet worden war.

Vermutlich reicht die Honnschaft in die Zeit der fränkischen Gaugrafenverfassung zurück. Der Begriff kommt jedenfalls nur in fränkischen Siedelgebieten vor. In den sächsisch/westfälischen Gebieten tritt dafür der Begriff Bauerschaft oder Burschaft auf. Die Honnschaften waren auf jeden Fall schon da (nicht als Begriff, aber als bestimmtes Gebiet), als die Zehntbezirke der Kirchen beschrieben wurden (etwa 875 der Zehntbezirk der Werdener Klosterkirche). Hier finden sich all die Namen der später als Honnschaften bezeichneten Gebiete.

Nicht nur die Pfarreien setzen sich aus verschiedenen Honnschaften zusammen, sondern auch die Landgerichte und die im Bergischen im 14. Jahrhundert erkennbaren Ämter. Zum bergischen Landgericht Homberg etwa zählten 13 Honnschaften, die 6 Vertreter in das Gericht schickten. Als Schöffen konnten auch die Honnen (gelegentlich Hunnen) genannten Vorsteher einer Honnschaft gewählt werden, aber dies scheint offenbar selten der Fall gewesen zu sein. Das Amt des Honnen wechselte zwischen den Inhabern bestimmter, allerdings nur älterer Höfe. Seine Aufgaben sind nur schwer fassbar. Im 16. Jahrhundert ist der Honne der Honnschaft Hetterscheidt dafür verantwortlich, dass die von den Höfen der Honnschaft zu zahlenden Naturalabgaben vollständig in die herzogliche Kellnerei Angermund geliefert wurden. Er bekam dafür zwar einen Anteil, musste jedoch für fehlende Abgaben haften. Das Zusammenführen von Abgaben dürfte der Honne bereits 1364 als Aufgabe gehabt haben, denn ein überliefertes Verzeichnis im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf enthält die zu leistenden Abgaben an Geld, Getreide und „Schüppendienste“ honnschaftweise und nicht auf die einzelnen Höfe bezogen.

Eine Unterteilung der Honnschaften in Bauerschaften scheint offenbar am Niederrhein vorzukommen. Dies dürfte aber eine späte Entwicklung sein.

Die Namen der ehemaligen Honnschaften sind vielfach als Stadtteilnamen erhalten geblieben.

Eine wissenschaftliche Bearbeitung des Begriffes steht noch weitgehend aus.

Siehe auch

Harde, Huntare, Weiler, Zentenarius

Literatur


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