- Alternative Gesundheitsvorsorge Artabana
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Artabana (auch Alternative Gesundheitsvorsorge Artabana, kurz AGA) ist ein zu den gesetzlichen und privaten Krankenkassen alternatives Gesundheitsvorsorge- und Nothilfekonzept das der Anthroposophie nahe steht und in Deutschland seit 1999 und der Schweiz seit 1987 existiert. Es versteht sich als Gesundheitseinrichtung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, wobei sich etwa 5 bis 30 Menschen zu einer Solidargemeinschaft zusammenschließen. Grundlage bilden Selbstverantwortung und Solidarität, nicht einklagbare Rechtsansprüche. Namenspatron der Gemeinschaften ist Artaban, der “Vierte Weise”. Nach einer Geschichte von Henry von Dyke, einem amerikanischen Schriftsteller, „The Other Wise Man“ (dtsch.: Der Vierte Weise). In Deutschland gibt es mehr als 100 Artabana-Gemeinschaften [1].
Die Artabana e.V. Geschäftsstelle für Deutschland ist in Chieming (Bayern).
Inhaltsverzeichnis
Beiträge
Die Beiträge der einzelnen Mitglieder werden nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten selbst festgelegt und teilweise an einen lokalen Solidarfond sowie einen überregionalen Notfallfond abgeführt. Artabana-Mitglieder sind Selbstzahler. Sie können Honorare mit Therapeuten frei verhandeln, bekommen eine ordentliche Rechnung und können somit dem Abrechnungsbetrug die Stirn bieten. Dies gilt auch für Kliniken oder Sanatorien.
Leistungen
Die Leistungen sind einerseits nicht einklagbar oder garantiert. Allerdings gab es bisher keine finanziellen Nöte oder Versorgungsengpässe. Andererseits bestehen keine prinzipiellen Einschränkungen hinsichtlich der Vorsorge- oder Therapiemethoden.
Insbesondere können auf diese Weise alternative Heilmethoden finanziert werden, die aufgrund fehlender wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweise nicht von den herkömmlichen Krankenkassen erstattet werden.
Die finanzielle Absicherung der Artabanagemeinschaften wird durch einen staatlichen Versicherungsprüfer (Aktuar) überwacht.
Versicherungsrechtlicher Status
- In Deutschland
Die Mitglieder gelten nach der Krankenabsicherungspflicht als anderweitig abgesichert (Gesetzestext: „Pflichtversichert müssen sein: Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall“). Beim Arzt oder Heilpraktiker müssen sie daher private Rechnungen begleichen. Die Kosten werden dann aus dem Solidarfond rückerstattet. Einige Mitglieder fallen unter die gesetzliche Versicherungspflicht und müssen bzw. wollen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Sie können aber trotzdem Mitglied einer lokalen Artabana-Gemeinschaft werden.
Nachweise
- ↑ Anke Lübbert in Stuttgarter Zeitung 7.Jan. 2008
Weblinks
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