- HÜSt
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Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) kontrolliert als eigenständiges Börsenorgan den Handel und die Börsengeschäftsabwicklung an einer Börse. Nach dem deutschen Börsengesetz muss an jeder Börse in Deutschland eine Handelsüberwachungsstelle existieren.
Laut § 7 Abs. 1 des Börsengesetzes gehört zu ihrem gesetzlichen Auftrag, Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung systematisch und lückenlos zu erfassen und auszuwerten sowie notwendige Ermittlungen durchzuführen.
Dazu gehört:
- Beobachtung der Preisfeststellung
- Kontrolle des Verhaltens der Handelsteilnehmer
- Einhaltung der Regelwerke, börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen
- Garantie des ordnungsgemäßen Handels
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