Höflichkeitstitel

Höflichkeitstitel

Ehefrauen und Abkömmlinge eines Adeligen (englisch: Peers) werden im Vereinigten Königreich aus Höflichkeit mit einem Titel angesprochen, der ein vererblicher (das heißt substantieller) Adelstitel zu sein scheint. Diese Regeln gelten auch für die Angehörigen des Königshauses; für die Abkömmlinge des jeweils regierenden Monarchen gibt es noch zusätzliche Regeln.


Inhaltsverzeichnis

Höflichkeitstitel bei Abkömmlingen

Höflichkeitstitel entstanden, weil ein vererblicher Adelstitel in England, Schottland, Wales und Nordirland (es gibt keine einheitlichen Adelstitel für das Vereinigte Königreich) nur von einer Person – nämlich dem aktuellen Titelträger – geführt werden darf. Erst mit dessen Tod geht der Titel (in der Regel) auf den ältesten männlichen Abkömmling über. Falls der verstorbene Titelinhaber keinen männlichen Abkömmling hat, fällt der Titel hingegen auf den ältesten männlichen Abkömmling des vorherigen Titelträgers zurück. Davor verwendet der Abkömmling grundsätzlich nur seinen bürgerlichen Namen, den jeder Titelinhaber im Vereinigten Königreich zusätzlich zu seinem Adelstitel als Namen führt (jemand, der sich mit bürgerlichem Namen als Mr Spencer vorstellt, kann daneben noch der Herzog von Marlborough sein). Dieses System des Adels führt dazu, dass nachgeborene Mitglieder adliger Familien ins Bürgertum "zurückkehren", sofern ihnen kein Höflichkeitstitel zusteht.

Höflichkeitstitel des ältesten Sohnes

Wenn ein Adliger vom Rang eines Grafen (Earl), Markgrafen (Marquess) oder Herzogs (Duke) noch weitere Titel führt, kann davon sein ältester Sohn den in der protokollarischen Rangfolge (Präzedenz) niedriger stehenden Titel als Höflichkeitstitel benutzen. Wenn dieser älteste Sohn wiederum einen ältesten Sohn hat und noch weitere nachgeordnete Titel vorhanden sind, kann auch dieser einen jener Titel führen. Wenn zum Beispiel der Herzog von Norfolk gleichzeitig auch Earl of Arundel und Baron Maltravers ist, dann wird sein ältester Sohn als Earl of Arundel und sein Enkel als Lord Maltravers angesprochen. Dennoch ist nur der Großvater ein Peer. Die anderen beiden bleiben Bürgerliche, bis sie selbst einen substantiellen Adelstitel erwerben. Diese Höflichkeitstitel (courtesy titles) werden immer nur vom jeweils ältesten Sohn benutzt. Die übrigen Nachkommen führen keinen Höflichkeitstitel.

Die Träger substantieller Adelstitel unterscheiden sich von denen, die lediglich einen Höflichkeitstitel führen, durch den Zusatz des Artikels The. Es heißt im obigen Beispiel zwar The Duke of Norfolk, aber nur Earl of Arundel.

Welcher Titel nun genau benutzt wird, ist eine Frage der Familientradition. Er wird in der Regel so gewählt, dass Verwechslungen mit anderen Titelträgern ausgeschlossen sind. Zum Beispiel ist der Herzog von Wellington auch Marquess of Wellington und Marquess Douro. Der älteste Sohn des Herzogs wird aber nicht Marquess Wellington, weil das leicht mit dem Titel seines Vaters verwechselt werden könnte, sondern stattdessen zum Marquess Douro.

Söhnen der Vizegrafen (Viscounts) und Baronen (Barons) fehlt das Privileg, derartige Höflichkeitstitel zu führen.

Diese Regelung gilt auch bei den weiblichen Inhabern mehrerer substantieller Adelstitel (peeress on her own right).

Höflichkeitstitel sonstiger Abkömmlinge

Eine ähnliche Höflichkeitsanrede, in Form eines Namenszusatzes, wird den jüngeren Söhnen und allen Töchtern eines Adeligen oder einer Adeligen gewährt. Dieser Zusatz unterscheidet sich je nach Rang des Titelinhabers: der Sohn eines Barons führt das Präfix „Hon.“ (= The Honourable, dt. der Ehrenwerte), die Tochter eines Earls das Präfix Lady usw.

Wenn die Tochter eines Peers einen Bürgerlichen heiratet, bleibt ihr der Höflichkeitstitel, wobei der bürgerliche Nachname durch den Nachnamen des Ehemannes ersetzt wird.

Höflichkeitstitel bei Eheleuten eines Adeligen

Die Ehefrau des Inhabers eines substantiellen Adelstitels führt, sofern sie keinen eigenen höherrangigen Titel innehat, ebenfalls einen Höflichkeitstitel, der sich nach dem Titel ihres Ehemannes richtet. So wird also die Frau eines Barons als Baroness bezeichnet, die Frau eines Earls als Countess und die Frau eines Herzogs als Herzogin (duchess) usw. Obwohl sie traditionell als peeress bezeichnet wird, wird sie dadurch nicht zur Inhaberin eines substantiellen Adelstitels. Ist die Frau adliger Abstammung, wird sie mit ihrem eigenem Vornamen angesprochen (zum Beispiel Lady Elizabeth). Ist sie bürgerlicher Abstammung, nennt man den Vornamen des Mannes (zum Beispiel Lady Peter).

Der bürgerliche Ehemann der Inhaberin eines substantiellen Adelstitels (peeress in her own right) erwirbt hingegen keinen Höflichkeitstitel.

Übersicht über die Höflichkeitstitel

Bezeichnung
Peer Ehefrau ältester Sohn jüngere Söhne unverheiratete Töchter
Duke Duchess nachgeordneter Titel des Vaters Lord [Vorname] [Nachname] Lady [Vorname] [Nachname]
Marquess Marchioness nachgeordneter Titel des Vaters Lord [Vorname] [Nachname] Lady [Vorname] [Nachname]
Earl Countess nachgeordneter Titel des Vaters The Honourable [Vorname] [Nachname] Lady [Vorname] [Nachname]
Viscount Viscountess The Honourable [Vorname] [Nachname] The Honourable [Vorname] [Nachname] The Honourable [Vorname] [Nachname]
Baron Baroness The Honourable [Vorname] [Nachname] The Honourable [Vorname] [Nachname] The Honourable [Vorname] [Nachname]

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