- Peerage
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Ein Peer (vom lat. par „gleich, ebenbürtig“; frz. Pair) ist ein Angehöriger des britischen Hochadels.
Der als peerage bezeichnete Adelsstand ist ein System von Adelstiteln, das es nur im Vereinigten Königreich gibt. Die peerage ist ein Teil des gesamten britischen Auszeichnungswesens. Historisch bezeichnete man die Adeligen, die das Recht auf einen Sitz im britischen Oberhaus (House of Lords) hatten, als peers. Ihre Familienangehörigen sind keine Adeligen, obwohl die Ehefrauen der Peers traditionell peeress genannt werden. Das ist ein grundlegender Unterschied zum Adel auf dem europäischen Festland, wo die Titel eher ganzen Familien als Einzelpersonen verliehen werden und wo es durchaus möglich ist, dass mehrere Familienmitglieder gleichzeitig denselben Titel führen.
Der britische Adel enthält neben der peerage auch den niederen Adel, darunter knightage und baronetage (z. B. Sir Walter Scott, Bt.) und den Landadel der landed gentry (z. B. Cromwell und Washington).
Inhaltsverzeichnis
Die verschiedenen Titel und ihre Rangfolge
Die Titel im englischen Peer-System sind in aufsteigender Rangfolge: baron (baroness für Frauen), viscount (viscountess), earl (countess), marquess (marchioness, in Schottland ist das männliche Pendant ein marquis) und duke (duchess), zu deutsch etwa: Baron, Vizegraf, Graf, Markgraf, Herzog. Die englischen Peers werden auch gemeinhin als Lords bezeichnet. Die jeweilige Ansprache für einen Lord ist The Right Honourable (z. B. The Rt. Hon. The Earl of Hopetoun). Der Herzog (Duke) ist Seine Gnaden (His Grace). Die jeweiligen Titel werden nach dem Muster Rang Name, wenn der Name ein Personenname ist, (z. B. Viscount Beresford), oder Rang von Name, wenn er ein Ortsname ist, was z. B. bei allen Herzögen der Fall ist, (z. B. Duke of Marlborough), gebildet. Dass die Peers gleichzeitig auch Herren der ihrem Titel zugehörigen Ländereien sind, ist schon seit dem Mittelalter nicht mehr der Fall. Oft gehören diese Ländereien nicht einmal mehr zum Vereinigten Königreich. So ist zum Beispiel der Herzog von Cornwall der einzige seines Standes, der noch zugehörige Ländereien auf den britischen Inseln hat. Die Art der Weitergabe eines Adelstitels, abgesehen von den Life Peers (Peers auf Lebenszeit) ist verschieden. Sie hängt von der Art seiner ursprünglichen Einsetzung ab. Meistens werden sie in der männlichen Linie vererbt, aber in manchen Fällen, vor allem bei vielen schottischen Titeln, können sie auch über die Töchter weitergegeben werden. Ein Peer kann mehrere Titel zugleich innehaben; er wird dann mit dem ranghöchsten Titel angesprochen.
Es gibt mehrere Gruppen von Adelstiteln im Vereinigten Königreich: Zum englischen Adel (peerage of England) gehören alle Titel, die von den englischen Königen und Königinnen vor dem Act of Union im Jahr 1707 eingerichtet wurden. Analog dazu gehören zum schottischen Adel (peerage of Scotland) alle Titel, die vor diesem Datum von den schottischen Monarchen verliehen wurden. Der irische Adel (peerage of Ireland) vereint alle Titel des Königreichs Irland vor 1801 und zum großbritannischen Adel (peerage of Great Britain) gehören die Titel, die zwischen 1707 und 1801 verliehen wurden. Alle Adelstitel, die nach 1801 vergeben wurden, bilden den Adel des Vereinigten Königreichs (peerage of the United Kingdom).
In der Rangfolge kommt der Herzog vor dem Marquess, der Marquess vor dem Earl und so weiter. Innerhalb der Adelsränge bestimmt sich der Vorrang folgendermaßen: englischer Adel, schottischer Adel, großbritannischer Adel, irischer Adel, Adel des Vereinigten Königreichs; jede Gruppe in sich wiederum abgestuft nach dem Alter des Titels. Alle Inhaber dieser Titel waren Mitglieder des Oberhauses (House of Lords), mit Ausnahme der irischen Peers, die bis 1922 aus ihren Reihen eine Abordnung gewählt haben.
In früherer Zeit hatten die Peers eine Vielzahl von Privilegien inne: Sie durften nur wegen Verrats an der Person des Königs angeklagt werden, wobei die Gerichtsbarkeit für Peers ausschließlich bei den Lordrichtern des Oberhauses lag und die Anwendung der Folter auf die Peers zur Erlangung eines Geständnisses verboten war. Sie konnten im Zuge solcher Prozesse auch zum Tode verurteilt werden, jedoch wurde das bei Hochverrat stets auf Schleifen, Hängen und Vierteilen ("drawing, hanging and quartering") lautende Todesurteil üblicherweise nur durch Enthauptung vollstreckt (eines der berühmtesten Beispiele hierfür ist Thomas Wentworth, 1. Earl of Strafford).
Höflichkeitstitel (courtesy titles)
Wie oben schon gesagt, sind die Familienmitglieder englischer Adeliger keine Adeligen. Ihre Kinder erhalten zwar Höflichkeitstitel (courtesy titles), bleiben aber solange Bürgerliche, bis sie selbst einen substantiellen Adelstitel (z. B. durch Erbschaft) erhalten. Hat ein Herzog, Marquis oder Earl (Söhne von Viscounts und Baronen haben dieses Vorrecht nicht) einen ältesten Sohn, erhält der Sohn den nächstniedrigeren Titel des Vaters. Hat der Sohn wiederum einen ältesten Sohn, erhält dieser Enkel den zweitniedrigeren Titel des Großvaters und immer so weiter bis alle Titel aufgebraucht sind. Sind mehrere nächstniedrigere gleichrangige Titel vorhanden, bestimmt die Familientradition, welcher vom Sohn geführt wird. Höflichkeitstitel sind aber keine substantiellen Adelstitel (peer on his/her own right), sondern nur Anreden.
Hat zum Beispiel der Herzog von Wellington einen ältesten Sohn, führt dieser den Titel Marquess of Douro. Hat dieser wieder einen ältesten Sohn, erhält dieser den Höflichkeitstitel Earl of Mornington. Aber auch die anderen Kinder der Peers erhalten Höflichkeitstitel. Die jüngeren Söhne der Herzöge und Marquis (einschl. der Höflichkeits-Marquis) erhalten den Titel Lord Vorname Nachname und die Töchter der Herzöge, Marquis und Earls (oder Höflichkeits-Marquis resp. -Earls) in gleicher Weise den Titel Lady. Jüngere Söhne der Earls und alle Söhne der Viscounts und Barone tragen die Bezeichnung The Honourable (Der Ehrenwerte) vor ihrem Namen.
Im Gespräch werden die Herzöge und Herzoginnen als „Herzog von N.“ bzw. „Herzogin von N.“ bezeichnet, während die Inhaber anderer Titel unterschiedslos als „Lord bzw. Lady N.“ angesprochen werden.
Die Peerswürde heute
1963 wurde ein Gesetz verabschiedet (Peerage Act), das es Trägern erblicher Adelstitel erlaubt auf ihren Titel zu verzichten. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht, wenn die Inhaber einen Sitz im britischen Unterhaus (House of Commons) anstrebten: prominente Beispiele sind der Viscount Stansgate (Tony Benn), der Earl of Home (Sir Alec Douglas-Home) und der Viscount Hailsham (Quintin Hogg). Die beiden letztgenannten zogen allerdings wieder ins Oberhaus ein, weil sie zu Peers auf Lebenszeit ernannt wurden. Die Nachkommen der Peers, die auf ihren Titel verzichtet haben, erhalten die Peerswürde nach dem Tode des ursprünglichen Inhabers zurück. Da Irland seit 1922 nicht mehr Mitglied des Vereinigten Königreichs ist, können die Mitglieder des irischen Adels von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen; das Gesetz gilt nicht für sie.
In den letzten Jahren wurden von der Krone nur noch die seit 1958 bestehenden Peers auf Lebenszeit (Life Peers, ausschließlich Barone und Baronessen) ernannt. Diese Peers sind den herkömmlichen Peers gleichgestellt, können aber ihren Titel nicht vererben. 1999 wurde das House of Lords reformiert und die meisten (750) der erblichen Sitze wurden abgeschafft. Seither setzt sich das Oberhaus zusammen aus den Life peers, den Inhabern bestimmter erblicher Staatsämter (Earl Marshal und Lord Great Chamberlain) Bischöfen und Law Lords und 92 Erb-Peers, die von ihren Standesgenossen auf Zeit gewählt wurden.
Nicht alle britischen (Adels-)Titel sind mit der Peerswürde verbunden: Knights (Titel: Sir, Dame) und Baronets sind keine Peers. Auch Prinzen und Prinzessinnen sind keine Peers; es sei denn ihnen wurde zusätzlich noch ein Peerstitel verliehen (das ist nicht immer ein Dukedom (Herzogtum), Prince Edward etwa ist „nur“ Earl of Wessex). Verschiedene Herzogstitel (z. B. Clarence, Strathearn oder York usw.) sind der königlichen Familie vorbehalten.
Der Verlust der Peerswürde
Ein britischer Adelstitel erlischt (becomes extinct), wenn alle Nachkommen des ersten Inhabers ausgestorben sind. Ein Titel ruht (becomes dormant), solange nicht klar ist, wer der neue Inhaber sein soll. Der Titel bleibt in der Schwebe (comes into abeyance), wenn es mehrere gleichberechtigte Erben gibt. Das kommt z. B. bei bestimmten Titeln des älteren englischen Adels vor, wo die Töchter gleichberechtigt sind, wenn es keinen männlichen Erben gibt. Die Herzogtümer Cumberland und Albany sind seit 1919 ausgesetzt (suspended), weil ihre damaligen Inhaber während des Ersten Weltkriegs auf österreichischer bzw. deutscher Seite kämpften. In der Geschichte kam es auch vor, dass Titelinhaber ihre Würde durch Verrat verwirkt (forfeit) haben.
Wird ein Titelinhaber König, verschmilzt der Titel mit der Krone (merge in the crown), er hört auf zu existieren bis er erneut vergeben wird; da die Peerswürde Gleichrangigkeit impliziert und nicht einen dem Monarchen zukommenden höheren Rang, kann ein König oder eine Königin nicht Peer sein.
Ein Sonderfall ist das Herzogtum Cornwall. Der Titel gilt, wenn er nicht in Gebrauch ist, als an die Krone verfallen (lapse to the crown). Das bedeutet, dass er zwar existiert, aber von niemandem getragen wird. Er wird auch nicht direkt vererbt. Er steht dem ältesten Sohn des Monarchen als feststehendem Nachfolger (heir apparent) zu. Nach seiner Volljährigkeit wird er daneben zum Prince of Wales ernannt.
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