- Hügeln
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Hügeln steht für das Füllen eines Grabes, so dass ein Haufen (Hügel) verbleibt.
Man spricht in Gebührenordnungen von Friedhöfen vom Öffnen, Schließen und erstem Hügeln des Grabes sowie vom Entfernen der Kränze und Blumenschalen nach dem Hügeln; in verschiedenen Gemeinden ist das Hügeln nicht gestattet.
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