Hüttenwart

Hüttenwart
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Ein Hüttenwart führt die hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in einer, meist in den Bergen gelegenen, Schutzhütte aus: Er kocht einfache Mahlzeiten für Gäste, oft unter erschwerten Bedingungen (z. B. Kochen mit einem Holzherd), reinigt die Lokalitäten, versorgt die Wäsche, ist verantwortliche für Einkauf als auch Lagerung der Lebensmittel und erledigt kleinere Reparaturarbeiten im Haus. Häufig teilen sich (Ehe-)Paare diese Aufgaben.

Die Arbeit eines Hüttenwartes und dessen Team ist sehr umfangreich, von Hütte zu Hütte sehr unterschiedlich und die Abhängigkeiten sind sehr komplex.[1] Die Hütten sind keine Hotels, die anfallenden Arbeiten aber nicht minder umfangreich. Während der Hochsaison dauert ein Arbeitstag nicht selten 14 – 18 Stunden. Die Tagwache für Bergsteiger ist oft schon um 4 Uhr. Dann gibt’s Frühstück welches durch den Hüttenwart zubereitet wird. Auch der Tee („Marschtee“) steht dann schon bereit. Normalerweise ist Tagwache und Morgenessen zwischen 06:30 und 08:00 Uhr. Im Anschluss reinigt der Hüttenwart den Schlafraum damit er bereit ist für die neuen Gäste.

Viele der Schweizer Berghütten sind nur während den Sommermonaten bewartet. Während der hochfrequentierten Zeit wird auch die Personalplanung[2] auf der Hütte oft schwierig. Entsprechendes Hüttenpersonal muss für die kommenden Wochenenden gesucht und gefunden werden. Ist dann das Wetter schlecht, hat es manchmal mehr Personal als Gäste auf der Hütte.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Gebäude und Infrastruktur: Instandhaltung des Gebäudes und der Infrastruktur. Führen des Hüttenbuches. Bereitstellen von Mahlzeiten und Getränken. Das Wasser muss zum Teil geschmolzen oder abgekocht werden. Besonders im Hochgebirge ist Wasser ein kostbares und entsprechend kostenpflichtiges Gut. Kontrolle der Einhaltung der Hüttenregeln. Die wichtigsten Regeln sind meistens in der Hütte angeschlagen. (Betreten der Schlafräume mit Bergschuhen ist z.B. verboten)

Gastbetreuung: Entgegennahme der Reservationen, Zuweisung des Schlafplatzes und kurzer Rundgang durch die Hütte. Erteilen von Auskünften betreffend aktuellem und zukünftigem Wetter, Schneeverhältnisse, Lawinengefahr.

Sehr oft findet die Arbeit des Hüttenwarts auch „draußen“ statt. Zu oft sind die Wanderer oder Bergsteiger schlecht ausgerüstet oder wenig bergtauglich. Vielfach fehlen auch die für eine seriös geplante Tour nötigen Landeskarten. Einige lassen sich auch durch den Hüttenwart nicht von einer geplanten Besteigung abhalten. Hier wird dann verlangt, dass sich diese Personen beim Hüttenwart oder auf einer nächsten Hütte zurückmelden. Falls dies nicht zutrifft wird ein Notfall- oder Rettungseinsatz ausgelöst. Wenn die Rückmeldung vergessen geht, wird falscher Alarm ausgelöst. Die Konsequenz ist, dass niemand die entstanden Suchkosten übernehmen will, was dazu führt, dass Hüttenwarte erst dann reagieren, wenn sie ganz sicher sind, dass Hilfe auch wirklich benötigt wird.

Während der unbewarteten Zeit, steht oft ein Winterraum zur Verfügung. Einfache Übernachtungsmöglichkeiten mit wenigen Wolldecken-Schlafplätzen, Essgeschirr sowie Koch- und Brennmaterialien. Falls es der Zustieg erlaubt, kontrolliert der Hüttenwart diesen Winterraum während der unbewarteten Zeit gelegentlich. Die angefallenen Taxen werden häufig nicht bezahlt. Eine Schliessung der Winterräume, wie in anderen Ländern bereits der Fall, ist die logische Konsequenz.

Ausbildung zum Hüttenwart

In der Branche heißt es, der Hüttenwart sei die Seele der Berghütte.

Sein Tätigkeitsprofil ist vielfältig: Betriebsführung, Gastronomie, Kochen, Hygiene, Getränkekunde, Hauswirtschaft, Marketing, Buchhaltung, Fremdsprachen, handwerkliche und technische Begabung, Kenntnisse im Bereich Wetter und Umwelt und deren Einflüsse. Oft bietet er auch noch Gebirgstouren als Bergführer oder die Benutzung von Klettergärten an.

Bis anhin führte der Schweizer Alpen Club SAC einen einwöchigen Kurs[3] für angehende Hüttenwarte durch. Dieser wurde jedoch nicht Gesamtschweizerisch akzeptiert. So verlangt zum Beispiel der Kanton Wallis noch immer ein Wirtepatent für das Führen einer Berghütte. Zurzeit steht man in Verhandlungen betreffend Art und Akzeptanz der zukünftigen Ausbildung für Hüttenwarte. Erwartet wird, dass voraussichtlich bis Ende 2008 eine allgemein gültige Regelung gefunden werden kann.

Weblinks

Einzelbelege

  1. http://www.sentiero.ch/docus_de/abhaenigkeit_huettenwart.pdf
  2. http://www.sentiero.ch/de11_personalpool-huette.htm
  3. http://www.sentiero.ch/docus_de/abklaerung_huettenwartkurs_2008.pdf

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