I. Zivilsenat des BGH

I. Zivilsenat des BGH

Der I. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von insgesamt derzeit dreizehn (darunter ein Hilfssenat) Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Inhaltsverzeichnis

Besetzung

  • Vorsitzender: Joachim Bornkamm
  • Stellvertretender Vorsitzender: Alfred Bergmann
  • Beisitzer: Günther Pokrant, Wolfgang Büscher, Wolfgang Schaffert, Wolfgang Kirchhoff, Thomas Koch.

Zuständigkeit

Nach dem Geschäftsverteilungsplan ist der I. Zivilsenat zuständig für die Rechtsstreitigkeiten über Urheberrecht, Verlagsrecht und das Geschmacksmusterrecht sowie über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das vom Berechtigten kommerziell (wie ein Immaterialgüterrecht) verwertet wird (Nr.1), aus dem gewerblichen Rechtsschutz, soweit nicht der X. Zivilsenat zuständig ist, insbesondere Marken und sonstige Kennzeichen, Wettbewerbsrecht und Namensrecht, soweit es sich um die Verwechselbarkeit im geschäftlichen Verkehr oder um Streitigkeiten über Domain-Namen handelt (Nr. 2), die Rechtsstreitigkeiten aus aus dem Sortenschutzgesetz, soweit es sich um Streitigkeiten über die Sortenbezeichnung handelt (Nr. 3), die Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Bundespatentgerichts im Warenzeichen-, Marken- und Geschmacksmusterrecht sowie bezüglich der Sortenbezeichnung, bestimmte Ansprüche eines Patentanwalts gegen einen Patentanwalt (Nr. 4), Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kommissionsgeschäften (Nr. 5), Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Speditions-, Lager- und Frachtgeschäften (Nr. 6), Ansprüche eines Patentanwalts und gegen einen Patentanwalt aus Anlass seiner Berufstätigkeit (Patentanwaltsordnung) einschließlich von Schadensersatzansprüchen auf den dem I. Zivilsenat zugewiesenen Rechtsgebieten (Nr. 8), Rechtsstreitigkeiten nach dem Unterlassungsklagengesetz (Nr. 9), bestimmte Rechtsbehelfe auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung (Nr. 10) sowie – kraft gesetzlicher Zuweisung – Entscheidungen nach § 7 Abs. 2 LwVG (Nr. 7).

Geschichte

Der bereits seit Errichtung des Bundesgerichtshofs bestehende I. Zivilsenat wurde am Jahresbeginn 1963 in den Ia-Senat und den Ib-Senat geteilt (zum Hintergrund X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes). Die Aufteilung zwischen dem Ia-Senat und dem Ib-Senat erfolgte in der Weise, dass dem Ia-Senat die technischen Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster) zugewiesen wurden, dem Ib-Senat das Warenzeichenrecht (inzwischen Markenrecht), das Geschmacksmuster- und Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht. Am 1. März 1968 erhielt der Ib-Senat die Bezeichnung I. Zivilsenat, während der Ia-Senat seither die Bezeichnung X. Zivilsenat trägt.

Vorsitz und Mitglieder

Den Vorsitz im Ib/I. Zivilsenat hatten bisher als Vorgänger von Joachim Bornkamm u.a. die Senatspräsidentin Gerda Krüger-Nieland (1965 bis 1978) und die Vorsitzenden Richter Otto-Friedrich Frhr. v. Gamm (bis 1990), Henning Piper (bis 1996), Willi Erdmann (bis 2002) und Eike Ullmann (bis 2006) inne. Als Richter gehörten dem Senat u.a. die Richter am BGH Otto Teplitzky, Hans-Kurt Mees (1983 bis 2000), Joachim Starck (1990 bis 2003) und Joachim v. Ungern-Sternberg (1990 bis 2007) an.

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