IBPdL

IBPdL
Dienstgrad- abzeichen des IBPdL

Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) ist ein hochrangiger uniformierter Inspekteur für die Bereitschaftspolizeien der Landespolizeien (BPdL) im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern (Abteilung Polizei), der vom Bundesminister des Innern ernannt wird.

Die Einrichtung dieses Amtes beruht auf einem erstmals 1950 geschlossenen multilateralen Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern, das 1970/1971 weiterentwickelt wurde. Der IBPdL kontrolliert die Bereitschaftspolizeien der Länder und sorgt für einen einheitlichen Standard. Für die erforderliche Sachausstattung aller Bereitschaftspolizeien kommt der Bund auf.

In bestimmten Fällen, die das Grundgesetz für Notsituationen vorsieht (Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle gem. Art. 35 Abs. 3 GG, Gefahr für den Bestand eines Bundeslandes oder die freiheitliche demokratische Grundordnung eines Bundeslandes gem. Art. 91 Abs. 2 GG und im Verteidigungsfall gem. Art. 115f GG), ist er Polizeiführer und nimmt dann die für die Bundesregierung vorgesehenen polizeilichen Kompetenzen wahr.

Er koordiniert die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass und den länderübergreifenden Einsatz von Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizeien. Eine weitere Aufgabe ist die polizeispezifische Beratung des Bundesinnenministers und die Mitwirkung bei der Ständigen Konferenz der Innenminister (IMK).

Er ist nur dann Polizeivollzugsbeamter, sofern er dies vor seiner Bestellung war.[1] Ihm steht ein Länderverbindungsbeamter zur Seite, der Angehöriger der gehobenen Laufbahn ist.

Über das Amt des IBPdL und die Verwendung von Bundesmitteln ergibt sich ein Einfluss des Bundes auf die „Polizeihoheit“ der Länder und die Polizeistärke. Die im GG vorgesehene Bundeskompetenz für Notsituationen wird durch den zugrunde liegenden Staatsvertrag faktisch auf die Einsatzvorbereitung ausgeweitet; er stellt eine Art partieller Verlagerung der Zuständigkeit von den Ländern zum Bund dar.

Derzeitiger Amtsinhaber ist seit Januar 2005 Jürgen Schubert (vormals Leiter des Stabes der Berliner Polizei). Seine Vorgänger waren unter anderem Bernd Manthey und Dr. Rolf Alexander Morié.

Die IBPdL sind in die Besoldungsordnung B 5 eingereiht.

Weblinks

Quellen

  1. § 2 Nr. 6 der Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG§1Abs1V 2003)

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