Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder

Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder

Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) ist ein uniformierter Beamter des Bundes. Für ihn gilt das Bundespolizeibeamtengesetz. Er ist zuständig für die Bereitschaftspolizeien der Landespolizeien. Er wird vom deutschen Bundesminister des Innern ernannt.

Die Einrichtung dieses Amtes beruht auf einem erstmals 1950 geschlossenen Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern, das 1970/1971 weiterentwickelt wurde. Der IBPdL ist für die Einhaltung des Verwaltungsabkommens und damit die Zusammenarbeit von Bund und Ländern und den einheitlichen Standard der Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder zuständig. Für die erforderliche Sachausstattung aller Bereitschaftspolizeien kommt der Bund auf.

In bestimmten Fällen, die das Grundgesetz für Notsituationen vorsieht (Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle gem. Art. 35 Abs. 3 GG, Gefahr für den Bestand eines Bundeslandes oder die freiheitliche demokratische Grundordnung eines Bundeslandes gem. Art. 91 Abs. 2 GG und im Verteidigungsfall gem. Art. 115f GG), ist er Polizeiführer von Seiten des Bundes und nimmt dann die für die Bundesregierung vorgesehenen polizeilichen Kompetenzen wahr.

Er koordiniert die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass und den länderübergreifenden Einsatz von Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizeien. Eine weitere Aufgabe ist die polizeispezifische Beratung des Bundesinnenministers und die Mitwirkung bei der Ständigen Konferenz der Innenminister (IMK).

Er ist nur dann Polizeivollzugsbeamter, sofern er dies vor seiner Bestellung war [1]. Ihm steht ein Länderverbindungsbeamter zur Seite, der Angehöriger der gehobenen Laufbahn ist.

Über das Amt des IBPdL und die Verwendung von Bundesmitteln ergibt sich ein Einfluss des Bundes auf die Polizeihoheit der Länder und die Polizeistärke. Die im GG vorgesehene Bundeskompetenz für Notsituationen wird durch das zugrunde liegenden Verwaltungsabkommen faktisch auf die Einsatzvorbereitung ausgeweitet; er stellt eine Art partieller Verlagerung der Zuständigkeit von den Ländern zum Bund dar.

Derzeitiger Amtsinhaber ist seit Januar 2005 Jürgen Schubert (vormals Leiter des Stabes der Berliner Polizei). Seine Vorgänger waren unter anderem Bernd Manthey und Dr. Rolf Alexander Morié.

Der IBPdL ist in die Besoldungsordnung B 5 eingestuft.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 1 Absatz 2 der Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 9. Juli 2003 (BPolBG§1Abs1V)

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