- ICNIRP
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Die ICNIRP (International Commission on non-ionizing radiation protection) ist eine internationale unabhängige Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die ICNIRP wurde 1992 von der IRPA (International Radiation Protection Association) als unabhängige internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung gegründet. ICNIRP ist keine Unterorganisation einer anderen internationalen Organisation oder einer Regierung, jedoch ist sie von Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union anerkannt. In Deutschland ist die ICNIRP ein eingetragener Verein[1].
Sitz der ICNIRP ist Oberschleißheim, beim Bundesamt für Strahlenschutz, von dem ICNIRP aber rechtlich unabhängig ist.
Arbeit der ICNIRP
Aufgabe der ICNIRP ist die Analyse und Bewertung des Kenntnisstand zur gesundheitlichen Wirkung von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, optischer Strahlung und Laser. Dabei wird eine internationale Harmonisierung der Standards und Richtlinien angestrebt. Zu diesem Zweck arbeitet die ICNIRP unter anderem auf dem Gebiet der Elektromagnetische Umweltverträglichkeit im internationalen EMF-Projekt mit der WHO zusammen. Eine internationale Zusammenarbeit besteht auch mit der Internationale Arbeitsorganisation auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes.
Finanziert wird die Arbeit von ICNIRP durch Zuwendungen internationaler Organisationen und durch finanzielle Unterstützung von Regierungen zu einzelnen Projekten der ICNIRP.
Zur Diskussion von Ergebnissen veranstaltet die ICNIRP internationale Tagungen und Workshops.
Richtlinien der ICNIRP
Aus der Arbeit der ICNIRP sind Grenzwertempfehlungen und Richtlinien herausgegeben, von denen die ICNIRP-Guidelines von 1998 die bekanntesten sind. Diese Richtlinien habe lediglich empfehlenden Charakter. Die darin empfohlenen Grenzwerte sind zur Grundlage einiger EG-Richtlinien z. B. zu elektromagnetischen Feldern[2][3] geworden. Die Richtlinien der ICNIRP beruhen auf den in Studien erwiesenen Effekten nichtionisierender Strahlungen. Nicht erwiesene oder lediglich vermutete Effekte sind keine Grundlage der Richtlinien.
Ausgewählte Richtlinien
- Guidelines on Limits of Exposure to Static Magnetic Fields. In: Health Physics 66 (1): 100-106; 1994.
- Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric, Magnetic, and Electromagnetic Fields (up to 300 GHz). In: Health Physics 74 (4): 494-522; 1998
- Guidance on Determining Compliance of Exposure to Pulsed Fields and Complex Non-Sinusoidal Waveforms below 100 kHz with ICNIRP Guidelines. In: Health Physics 84 (3): 383-387; 2003.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Drucksache des Deutschen Bundestages 14/7636 mit Antwort auf eine kleine Anfrage zur Bewertung von Mobilfunk-Strahlung durch die Bundesregierung aufgrund von ICNIRP-Empfehlungen
- ↑ Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder
- ↑ Empfehlung Nr. 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung
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