IWÖ - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Österreich

IWÖ - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Österreich
Logo der Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Österreich
Interessengemeinschaft
Liberales Waffenrecht Österreich
(IWÖ)
Zweck: „Die Interessen aller Schützen, Jäger, Sammler und aller anderen Waffenbesitzer zu vertreten“
Ziele:
  • Erhalt des legalen Waffenbesitzes in Österreich
Gründung: 1994
Präsident: Univ.-Prof. Dr. Franz Császár
Professor für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien
Vizepräsident: Mag. Alfred Ellinger
Vizepräsident des Landesgerichtes Eisenstadt
Gen. Sek.: Dr. Georg Zakrajsek
Öffentlicher Notar
Schriftführer und Waffenrechtsreferent: Prof.Dipl.-Ing. Mag Andreas O.Rippel
Rechtsanwalt
Schriftführer-
Stellvertreter:
Dr. Peter Lebersorger
Generalsekretär der Zentralstelle der Österreichischen Landesjagdverbände
Mitglieder:
  • Gesamt: 3.092
  • Einzelmitglieder: 2.895
  • Unternehmen und Vereine: 197 (ca. 3.000 bis 4.000 Einzelpersonen)
Internet: www.iwoe.at

Die Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Österreich, kurz IWÖ, wurde 1994 gegründet. Anspruch des Vereines ist es, die Interessen aller Schützen, Jäger, Waffensammler und aller anderen Waffenbesitzer in Österreich zu vertreten.

Inhaltsverzeichnis

Ziele der IWÖ

Banner der Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Österreich

Hauptziel der IWÖ ist ein liberales, sparsam vollziehbares sowie leicht verständliches Waffengesetz. Nach Ansicht der IWÖ stellen Besitzer von legalen Waffen kein Sicherheitsrisiko dar, da sehr hohe Ansprüche an Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit an sie gestellt werden. Weiters dient die IWÖ ihren Mitgliedern als rechtliche Beratungsstelle bezugnehmend auf unklare gesetzliche Regelungen oder widersprüchlich ausgestellte Bescheide der Behörden. Ebenso dient die IWÖ als Schnittstelle und Informationsdrehscheibe zwischen Jägern, Sportschützen und anderen privaten Waffenbesitzern.

Die IWÖ setzt sich, nach eigenen Angaben, gegen generelle Waffenverbote und „verfehlte Anlaßgesetzgebung“, gegen „Pauschalverdächtigungen und Vorurteile“ und gegen „Politiker, die mit der Waffenhysterie Stimmenfang betreiben wollen“ ein. Weiters „hilft die IWÖ Menschen, die mit der Waffenbehörde Schwierigkeiten haben und Schikanen ausgesetzt sind“ und berät ihre Mitglieder mit eigenen, insbesondere im Waffenrecht geschulten Anwälten in waffenrechtlichen Fragen. Der Verein versteht sich als „Partner der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres. Als parteiunabhängige und nur ihren Mitgliedern verpflichtete Organisation verzichtet die IWÖ auf Subventionen.

Voraussetzungen zur Mitgliedschaft

Die meisten Mitglieder sind Besitzer eines waffenrechtlichen Dokumentes. Sie verfügen entweder über eine Waffenbesitzkarte (WBK), einen Waffenpass (WP) oder eine Jagdkarte. Das bedeutet, dass sie von der Behörde auf ihre Verlässlichkeit überprüft worden sind und auch weiterhin regelmäßig überprüft werden.

Alle Mitglieder haben bei ihrem Beitritt zu erklären, dass gegen sie kein Waffenverbot besteht, sie also nicht einschlägig vorbestraft sind.

Daneben hat eine Reihe von Mitgliedern psychologische Gutachten, welche seit Inkrafttreten des Waffengesetzes 1996 Pflicht sind, um eine WBK oder WP zu beantragen.

Entwicklung

Die Gründer der IWÖ waren der Ansicht, dass der EU-Beitritt Österreichs zwangsläufig eine Änderung des Waffengesetzes nach sich ziehen würde. Durch die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in österreichisches Recht musste das als liberal geltende österreichische Waffengesetz von 1986 geändert werden. Es bestand auch die Möglichkeit, dass der legale Waffenbesitz abgeschafft und ein Waffenverbot für Privatpersonen, wie es beispielsweise in Großbritannien besteht, eingeführt wird.

1995 wurde von der IWÖ eine Unterschriftenaktion gegen ein Waffenverbot in Österreich initiiert. Funktionäre der IWÖ wurden in die Vorbereitung der Neugestaltung des EU-konformen österreichischen Waffenrechtes eingebunden. So wird das Waffengesetz 1996, trotz vieler Kritikpunkte seitens des Vereines, von diesem als „einigermaßen liberal und bürgerfreundlich“ betrachtet.

Verstärkte öffentliche Kritik am privaten Waffenbesitz verschaffte der IWÖ nach eigenen Angaben in den Jahren 1997 bis 1999 großen Zulauf, was wiederum die Lobbyingarbeit des Vereines unterstützte. Eine Unterschriftenaktion mit mehr als 130.000 Unterschriften verhinderte die geplante Verschärfung des Waffengesetzes. Der derzeitige Stand dieser Unterschriftenliste liegt laut IWÖ bei 168.210 Unterschriften „gegen eine Verschärfung und für eine Liberalisierung des Waffengesetzes“ (27. September 2007).

2007 startete die IWÖ eine Unterschriftenaktion gegen ein Verschärfung des Waffenrechts in der EU. Die Vereinten Nationen hatten im Jahr 2000 die „Konvention gegen die Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität“ beschlossen. Für den Waffenbereich ist das „Protokoll betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des Handels mit Schußwaffen, Teilen von Schußwaffen und Munition“ aus dem Jahr 2001 maßgebend. Die EU ist diesem Protokoll beigetreten und muss daher ihre Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vom 18. Juni 1991) entsprechend anpassen. Dazu hat die Europäische Kommission am 2. März 2006 einen Entwurf (2006/0031 (COD)) vorgelegt. Die Unterschriftenaktion richtet sich gegen diesen „Entwurf einer legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments“ der zuständigen Berichterstatterin des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Gisela Kallenbach, vom 7. November 2006, da dieser nach Ansicht der IWÖ eine zu umfangreiche Änderung der Richtlinie vorsieht.

Kritiker und Gegner des privaten Waffenbesitzes in Österreich

SPÖ

Die Forderung des Verbotes von Schusswaffen in Privathaushalten war in den Wahlkämpfen zu den Nationalratswahlen 1999 und 2002 im Parteiprogramm der SPÖ enthalten. Bei den Nationalratswahlen 2006 wurden von der SPÖ das Thema „Verbot von Schusswaffen in Privathaushalten“ im Wahlkampf nicht mehr verwendet.

Verein „Waffen weg!“

Als Gegner des privaten Waffenbesitzes organisierte Mag. Maria Navarro, damals Mitglied der SPÖ, im Dezember 2000 den Verein „Waffen weg!“, dessen Ziel das Verbot von Schusswaffen in Privathaushalten ist. Der vermutliche Auslöser dafür war ein Zivilprozess, bei dem die damalige Anwaltskonzipientin Maria Navarro (30) von einem am Bezirksgericht Urfahr angeklagten 63-jährige Rentner, durch Schüsse in Hals, Knie und Bein mittelschwer bis schwer verletzt wurde[1].

Die Grünen

Im Programm der Grünen zur Nationalratswahl 2002[2] war die Forderung „Keine Schusswaffen im Haushalt“ enthalten:

Schusswaffen haben im Haushalt und in der Öffentlichkeit nichts verloren. Für den Gebrauch und die Aufbewahrung von beruflich oder zum Zweck des Sports benötigten Waffen gibt es klare Sicherheitsrichtlinien.

Detailliert fordern die österreichischen Grünen u.a.:

  • Die Unbrauchbarmachung von Sammlerwaffen
  • Die zentrale Lagerung von Sportwaffen in den Räumlichkeiten der Schützenvereine
  • Den Entzug der Schusswaffen beim Wegfall des Bedürfnisses
  • Begrenzung der Anzahl von Schusswaffen auf das Minimum dessen, was zur Ausübung der Jagd bzw. des Schützenwesens nötig ist

Siehe auch

Portal
 Portal: Waffen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Waffen

Weblinks

Quellenangaben

  1. http://gerichtlive.twoday.net/topics/Waffenkunde/
  2. Wahlprogramm der Grünen 2002 (PDF)

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