Indexierungsverbot

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Ein Indexierungsverbot ist das (staatliche) Verbot, als Bestandteil eines Vertrages die Vereinbarung zu machen, dass die Höhe einer Geldschuld vom aktuellen Stand eines Indexes abhängt. (Indexklausel)

Regelungen wie „Der Preis X ändert sich proportional zum Verbraucherpreisindex.“ oder „Fällt der DAX unter 4000 Punkte, dann berechnet sich der Preis wie folgt [...]“ können vom Indexierungsverbot betroffen sein.

Wesentlich sind vor allem Indexklausel, die auf einen automatischen Inflationsausgleich abzielen.

Beispiele für derartige Indexklauseln sind:

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Indexierungsverbote werden mit Inflationsgefahr begründet. Der Gedanke dabei ist folgender: Wären alle Verträge mit einer Indexklausel ausgestattet, die auf einen Verbraucherpreisindex abstellt, und stiege der Verbraucherpreisindex um 10 %, dann stiegen die Preise in den Verträgen ebenfalls um 10 %. Da der Verbraucherpreisindex sich gerade von den Preisen aller Verträge ableitet, stiege damit der Verbraucherpreisindex um weitere 10 %, also schon um 21 % gegenüber dem ursprünglichen Indexstand. Auf diese Weise sei es möglich, dass die Verbraucherpreise durch eine galoppierende Inflation in schwindelerregende Höhen stiegen.

Länderspezifisches

Deutschland

Rechtsgrundlage für Indexierungsverbote in Deutschland ist das Preisklauselgesetz.

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