- Insolvenzberatung
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Die Insolvenzberatung nach der Insolvenzordnung dient der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Sie setzt dort an, wo die klassische Schuldnerberatung in der Regel aufhört. Die Klienten sind überschuldet und können ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr leisten. Die Schulden sind mit den freien Geldmitteln des Haushaltseinkommens nicht in absehbarer Zeit rückzahlbar.
Die Insolvenzberatung wird von öffentlichen und freien Trägern (insbesondere Kommunen und Wohlfahrtsverbänden) und auch von privaten Anbietern durchgeführt. Die Beratung durch öffentliche oder freie Träger ist kostenfrei.
Voraussetzungen für die Eröffnung des gerichtlichen Verbraucher-Insolvenzverfahrens
In Deutschland ist dem Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Schuldenbefreiungs-Verfahrens mit dem Ziel der Zahlungs-Entpflichtung durch Gerichts-Beschluss („Verbraucher-Insolvenzverfahren“) eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Insolvenz-Beratungsstelle über die Erfolglosigkeit eines außergerichtlichen Einigungs-Versuchs beizufügen.
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Kreditgeschäft
- Verbraucherschutz
- Insolvenzrecht (Deutschland)
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