- Integrationskurs
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Der Integrationskurs ist eine Maßnahme zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse für Ausländer in Deutschland. Die Durchführung bestimmt sich nach der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung – IntV)[1].
Teilnehmer können nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes[2] zu diesem 645-stündigen Deutschkurs verpflichtet werden. Dies ist regelmäßig immer dann der Fall, wenn man nicht einer (un-)selbstständigen Arbeit nachgeht oder eine Bildungseinrichtung besucht und innerhalb von zwei Monaten nach dem Zuzug einen Sprachtest nicht besteht (meist Hausfrauen).
Inhaltsverzeichnis
Finanzierung
Getragen werden die Kosten der Kurse vor allem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Teilnehmer müssen jedoch pro Stunde 1 € bezahlen, sofern sie nicht von diesen Zahlungen befreit sind (Sozialhilfeempfänger u. a.).
Der Kurs
Der Sprachkurs vermittelt in 600 Stunden Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Kurs schließt somit im Idealfall mit der Prüfung Deutschtest für Zuwanderer[3] ab. In 45 zusätzlichen Stunden werden den Kursteilnehmern Kenntnisse über Deutschland vermittelt (Geschichte, Gesellschaft, Kultur, usw.), um ihnen den Umgang mit Mitbürgern und Behörden zu erleichtern. Dieses abschließende siebte Modul wird als Orientierungskurs bezeichnet.
Ergebnisse
Seit 1. Januar 2006 werden die Integrationskurse evaluiert, um festzustellen, ob die beabsichtigten Ergebnisse erreicht werden und ob die Organisation der Integrationskurse funktionstüchtig ist. Die Statistik des Bundesamtes für Migration weist bundesweit eine Erfolgsquote von ca. 42 Prozent aus: Von 100 angemeldeten Teilnehmern an Integrationskursen absolvieren 42 erfolgreich das Zertifikat Deutsch, das laut Goethe-Institut Grundkenntnisse in der deutschen Umgangssprache nachweist und als Mindestvoraussetzung für eine Berufstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist[4].
Besondere Aufmerksamkeit verdient hierbei die Organisation der Kurse an sich: die sogenannten Kursträger, also Sprachschulen und andere Bildungseinrichtungen, die vom BAMF zugelassen werden müssen, sehen sich großer finanzieller Belastung ausgesetzt, um die Kurse anbieten zu können; um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssen etwa 20 Teilnehmer eingeschrieben sein (Höchstteilnehmerzahl: 20). Dies führt oft zu geringen Honoraren für die Deutschlehrer[5].
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bundesministerium der Justiz – juris: Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler. Eingesehen am 5. Oktober 2010
- ↑ Bundesministerium der Justiz – juris: § 44a-Aufenthaltsgesetz. Eingesehen am 5. Oktober 2010
- ↑ Deutschtest für Zuwanderer beim Goethe-Institut
- ↑ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Quartal 2010 (PDF, 516 KB). Stand 2. Juli 2010. Eingesehen am 5. Oktober 2010
- ↑ Aktion Butterbrot, Interessenvertretung der HonorardozentInnen für Deutsch als Fremdsprache: Ziel. Eingesehen am 5. Oktober 2010
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