Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– BAMF –
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium des Inneren
Gründung 12. Januar 1953 als „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“
Hauptsitz Nürnberg, Bayern
Behördenleitung Manfred Schmidt, Präsident
Website bamf.de

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg. Sie hieß bis 2004 „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ihren jetzigen Namen.

Inhaltsverzeichnis

Zuständigkeit

Die Behörde ist in Deutschland für folgende Aufgaben zuständig:

  • Entscheidungen über Asylanträge und Abschiebeschutz
  • Integration von Zuwanderern, ein nationales Integrationsprogramm
  • Aufnahme jüdischer Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
  • Informationsvermittlungsstelle in der Rückkehrförderung
  • Kontaktstelle für temporären Schutz bei Massenzustrom von Vertriebenen
  • Nationale Zentralstelle des Europäischen Flüchtlingsfonds

Geschichte

Mit Inkrafttreten der „Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen“ (AsylVO) am 12. Januar 1953 nahm die Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser, untergebracht innerhalb des seit 1946 bestehenden so genannten „Valka-Lagers“ (früher Kriegsgefangenen- und Flüchtlingslager), die Arbeit auf. Die ersten Bewohner, sogenannte Displaced Persons (Heimatlose Ausländer) aus den baltischen Staaten, nannten das Flüchtlingslager nach der lettisch-estnischen Grenzstadt Valka; der Name wurde in der Folgezeit zum Synonym für das Lager.[1] 1961 wurde die Behörde mit etwa 50 Mitarbeitern nach Zirndorf (Landkreis Fürth) in die Nachbarschaft der bereits seit 1959 als Sammellager für Ausländer genutzten Kaserne verlegt.

1965 erfolgte die Umbenennung in 'Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge' (Ausländergesetz vom 21. April 1965) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. 1980 hatte das Bundesamt etwa 240 Mitarbeiter. Wegen der ansteigenden Zahl der Asylanträge ersetzen ab 1. August 1980 weisungsunabhängige Einzelentscheider die Anerkennungsausschüsse mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die bisher über die Asylanträge entschieden. 1986 arbeitete ein großer Teil der Beschäftigten wieder in Nürnberg-Langwasser in einem gemieteten Bürogebäude.

In den 1980er-Jahren gab es einen dramatischen Anstieg der Zahl der Anträge (1990 rund 200.000, Höhepunkt 1992 mit rund 440.000 Asylanträgen), der Ende 1992 nach intensiven Verhandlungen zu einem neuen Gesetz führte („Asylkompromiss“). In der Folge erfolgten organisatorische und personelle Änderungen für eine wesentliche Beschleunigung des Asylverfahrens sowie die Entscheidung für den Umzug der Zentrale in die ehemalige Südkaserne in Nürnberg.

1993 hatte das Amt seinen Personalhöchststand von 4100 sowie 1000 von anderen Behörden vorübergehend zum Bundesamt abgeordneten Mitarbeitern. Zum 1. Juli 1993 wurde die Höchstzahl von 48 Außenstellen in allen Bundesländern erreicht. Nach der Reform des Asylrechts, durch die Asylbewerberzahlen sanken, wurde ab Ende 1993 Einstellungsstopp verfügt, ab 1995 Personalabbau. Die Zentrale des Bundesamtes bezog im November/Dezember 1996 nach dreieinhalbjähriger Umbauzeit die ehemalige Südkaserne an der Frankenstraße in Nürnberg als neues Dienstgebäude.

Am 1. Juli 2002 traten einige Bestimmungen des neuen Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz – ZuwG) in Kraft. Das Bundesamt erhielt einen neuen Namen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der aber nur bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 galt (Gesetz aus formellen Gründen nichtig). Zum 1. Januar 2003 erhielt das Amt eine Vielzahl von neuen Aufgaben im Bereich der Integrationsförderung (u. a. Förderung von Sprachkursen, Ausländersozialberatung, Aufgaben im Rahmen der Aufnahme und Verteilung jüdischer Immigranten aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion). Ein Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwanderungsrat) mit der Aufgabe, regelmäßig die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen darzustellen, wurde gebildet. Eine Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) zur Koordinierung und Gestaltung der Rückkehrförderung folgte am 21. Juli. Sie hat die Aufgabe, durch Informationen und Beratung die freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern zu vereinfachen und zu fördern.

Am 16. Dezember 2003 wurde in einem Festakt das 50-jährige Bestehen des Bundesamts gefeiert.

Präsidium des Bundesamtes

Vom 3. Juli 2000 bis zum 30. November 2010 war Albert Maximilian Schmid, Staatssekretär a. D. Präsident des Bundesamtes. Seit dem 1. Dezember 2010 ist Manfred Schmidt Präsident des BAMF.[2]

Von 1994 bis 2004 war Klaus Blumentritt als deutscher Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten auch Direktor beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Am 22. Februar 2006 wurde er in den Ruhestand verabschiedet.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Stadtteilforum.org: Geschichte eines neuen Stadtteils, abgerufen am 12. Januar 2011
  2. www.bamf.de

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