- Intransitiv
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Der Begriff Intransitivität (v. lat. transitus: Übergang) hat verschiedene Bedeutungen:
- In der Grammatik ist ein Verb intransitiv, wenn es kein Akkusativobjekt binden kann (im Gegensatz zu einem transitiven Verb), siehe Intransitivität (Grammatik).
- In der Mathematik ist eine zweistellige Relation R intransitiv, wenn sie nicht die Bedingungen einer transitiven Relation erfüllt.
- In der Volkswirtschaftslehre tritt Intransitivität auf, wenn drei Gruppen an einer Entscheidung mit drei Alternativen beteiligt sind: Gruppe 1 hat die Präferenzordnung A > B > C, Gruppe 2 B > C > A, Gruppe 3 aber C > A > B: Eine Koalition aus Gruppe 1 und Gruppe 2 würde den anfänglichen Status quo C durch B ersetzen, dann eine Koalition aus Gruppe 1 und Gruppe 3 B durch A, dann wiederum eine Koalition aus Gruppe 2 und Gruppe 3 A durch C - ein (instabiler) Zyklus. Werden individuell transitive Präferenzmuster aggregiert/zusammengefasst, kann also ein kollektiv intransitives Präferenzmuster entstehen. (Arrow-Theorem, Condorcet-Paradoxon). Durch Ausgleichszahlungen zwischen den Parteien lässt eine stabile Koalition herstellen.
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