- Inwohner
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Inwohner ist eine Bezeichnung von regional sehr unterschiedlicher Bedeutung. In vielen Gegenden, z. B. in Süddeutschland und Sachsen und auch in Österreich, sind damit sowie unter den ähnlichen Bezeichnungen Insten und Instleute Hausgenossen (Einmieter), Dienstboten (Mägde, Knechte) und manchmal auch die erwachsenen Kinder gemeint.
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden Bewohner einer Stadt, die nicht das Bürgerrecht hatten, Inwohner genannt. In diesem Zusammenhang sind auch die Bezeichnungen Beiwohner, Beisasse, medewohner und non-positus anzutreffen.
In Südwest-Sachsen war es um 1700 in manchen Orten durchaus üblich, von „begüterten Inwohnern“ zu sprechen, womit Vollbauern gemeint sein konnten, auch andere Dorfbewohner mit Haus und Hof, in Städten ebenfalls Hausbesitzer. In diesem Gebiet und im Vogtland wechselt dieser Gebrauch von „Inwohner“ später mit Einwohner, ganz im Sinne des heutigen Begriffes, d. h. jeder beliebige Bewohner eines Ortes.
In Mecklenburg bezeichnete man Bewohner der Städte ohne Bürgereigenschaft oder besondere Privilegien als Einwohner oder Einlieger, wobei das altmecklenburgische Landrecht dem Bürger lediglich einen Hauptnahrungserwerb in Handel, Handwerk oder Gewerbe zubilligte. Aus diesem Grund bildeten sich handwerksähnliche Sonderformen auch für diejenigen (Acker-) Bürger heraus, die im Vollerwerb Landwirtschaft auf städtischem Areal betrieben. Ihre Zahl blieb jedoch in der Gewerbestatistik aller mecklenburgischen Landstädte nachrangig.
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