Mecklenburg

Mecklenburg
Landesflagge Mecklenburgs (mit traditionellem Stierkopf; ohne Schild)
Mecklenburg 1815–1934

Mecklenburg [norddeutsch /ˈmeːklənbʊˑç/, mittel- u. süddeutsch /ˈmeːklənbʊrk/], mecklenburgisch Mękelborg [/ˈmɛːkəlbɔɐç/] ist eine Region im Norden Deutschlands. Mecklenburg war ein jahrhundertealtes reichsunmittelbares Territorium von Deutschland mit eigener Geschichte und Kultur und ist heute der westliche und größere Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die größten Städte Mecklenburgs sind Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Wismar.

Inhaltsverzeichnis

Der Name Mecklenburgs und seine Aussprache

Im Altsächsischen bedeutete mikil „groß“, im 10./11. Jahrhundert war das Wort Mikilinborg („große Burg“) gebräuchlich. Der Name bezieht sich auf die Burg Mecklenburg. Im Mittelalter wurde daraus dann mittelniederdeutsch Mekelenborch, später dann deutsch Meklenburg.

Das Wort Mecklenburg wird in der Umgangssprache der meisten Regionen wie [meːklənbʊɐç] oder Meeklenburch ausgesprochen. Das „e“ wird lang gesprochen (Dies ist als deutschlandweite korrekte Aussprache des E zu verstehen; siehe: das CK im Norden) und das „g“ wie ein palatales „ch“. Die Veränderung des G im Auslaut ist ein Überrest niederdeutscher Phonologie.

Im Mecklenburgisch-Vorpommerschen gebraucht man hingegen den alten sächsischen Namen Mękelnborg.

Bevölkerung und Fläche

Mecklenburg hat eine Fläche von 15.721 Quadratkilometer. Es gehörte zu den am dünnsten besiedelten deutschen Landschaften. Im Mai 1939 lebten dort 910.826 Einwohner (58 Einwohner je Quadratkilometer).

Wappen

Wappen Mecklenburgs (mit traditionellem Stierkopf; mit Schild)
Siebenfeldriges mecklenburgisches Wappen. Jedes Feld symbolisiert einen der sieben Hauptherrschaftsteile des mecklenburgischen Staates: das Herzogtum Mecklenburg, die Fürstentümer (ehemaligen Bistümer) Schwerin und Ratzeburg, die Grafschaft Schwerin sowie die Herrschaften Rostock, Werle und Stargard.

Blasonierung: „Das mecklenburgische Wappen in einfacher Gestalt ist ein Stierkopf. Das vollständige Wappen besteht aus sechs Feldern und einem Mittelschilde. Es erinnert an die sieben Landesteile, aus denen im Laufe der Zeiten unser Vaterland erwachsen ist.“

  • Herzogtum Mecklenburg: Auf goldenem Grunde ein schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maule und ausgestreckter roter Zunge; auf dem Kopfe silberne Hörner und eine goldene Lilienkrone.
  • Herrschaft Rostock: Auf blauem Grunde schreitend ein goldener Greif mit ausgestreckter Zunge und aufgehobener rechter Vorderklaue.
  • Fürstentum Schwerin/Bistum Schwerin: Ein quer geteiltes Feld; in der oberen blauen Hälfte ein goldener Greif, in der unteren silbernen Hälfte ein grünes Viereck.
  • Fürstentum Ratzeburg/Bistum Ratzeburg: Auf rotem Grunde stehend ein silbernes Kreuz mit goldener Krone.
  • Herrschaft Stargard: Auf rotem Grunde ein silberner weiblicher Arm mit goldenem Ringe zwischen Daumen und Zeigefinger.
  • Fürstentum Wenden/Herrschaft Werle: Auf goldenem Grunde ein schrägliegender Stierkopf mit silbernen Hörnern und goldener Lilienkrone, aber mit geschlossenem Maule.
  • Grafschaft Schwerin: Der quer geteilte Mittelschild; die obere Hälfte rot, die untere golden.

Das Wappen wird von einem Stier und einem Greif gehalten und ist mit der Königskrone geschmückt. Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz führt Wappen und Titel mit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin gemeinschaftlich.

Die mecklenburgischen Landesfarben sind blau, gelb, rot.

Geographie

Topographie

Mecklenburg grenzt im Westen an Schleswig-Holstein und Niedersachsen, im Süden an Brandenburg und im Osten und teilweise im Norden an Vorpommern. Natürliche Grenzen bilden im Norden die Mecklenburger Bucht der Ostsee, im Westen die Lübecker Bucht und zum Teil Trave mit Dassower See, Wakenitz, Ratzeburger See und Schaalsee, im Südwesten die Elbe und im Osten die drei Flüsse Recknitz, Trebel und Peene sowie Großer und Kleiner Landgraben.

Landschaft

Mecklenburg gehört zur Norddeutschen Tiefebene, die in zwei aufeinander folgenden Eiszeiten durch Bewegung der bis zu 1000 Meter dicken Gletscher geformt wurde. Es hat außerdem Anteil an der Ostseeküste. Vorgelagert sind die Insel Poel und die Halbinsel Fischland, deren Fortsetzungen Darß und Zingst zu Vorpommern gehören. Entsprechend seiner großräumlichen Zugehörigkeit besteht Mecklenburg zu weiten Teilen aus Flachland. Dieses Flachland gestaltet sich durch viele Moränenzüge und die Mecklenburgische Seenplatte, die mit der Müritz den größten vollständig in Deutschland liegenden Binnensee besitzt, sehr abwechslungsreich. Weitere große Seen sind der Plauer See und der Schweriner See. Wichtige Flüsse in Mecklenburg sind die Warnow, die Recknitz, die Tollense und die Elde, bei Boizenburg und bei Dömitz grenzt Mecklenburg an die Elbe. In Richtung der Baltischen Seenplatte verläuft ein schwach ausgeprägter Höhenzug, der die Wasserscheide zwischen Elbe und Ostsee bildet.

Die höchsten Erhebungen sind die Helpter Berge (ca. 179,2 m ü. NHN) und die Ruhner Berge (176,8 m ü. NHN).

Struktur und Wirtschaft

Die größten Städte Mecklenburgs sind Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Wismar. Mecklenburg ist dünn besiedelt und hat mit der Ostseeküste, der Mecklenburgischen Seenplatte und der Mecklenburgischen Schweiz attraktive Urlaubsziele. Mecklenburg ist hauptsächlich von Landwirtschaft und Tourismus geprägt. Die Industrie ist dementsprechend geringer entwickelt und basiert hauptsächlich auf dem Schiffbau in Rostock und Wismar. In nächster Nähe der verkehrstechnisch gut erschlossenen Seehäfen in Rostock und Wismar haben sich einige produzierende Firmen angesiedelt. Dazu gehören Hersteller von Windenergieanlagen und Großkränen (Rostock) oder holzverarbeitende Industrie (Wismar). Es bestehen gut ausgebaute Verkehrsverbindungen zu den Nachbarn im Ostseeraum, wie beispielsweise Fährverbindungen von und nach Dänemark, Schweden, Finnland, Litauen und Russland.

Liste der größten Städte Mecklenburgs

Stadt/
Gemeinde
Landkreis Einwohner
31. Dezember 2000
Einwohner
31. Dezember 2005
Rostock kreisfreie Stadt 200.506 199.288
Schwerin kreisfreie Stadt 101.267 96.656
Neubrandenburg Mecklenburgische Seenplatte 73.318 68.188
Wismar Nordwestmecklenburg 47.031 45.391
Güstrow Rostock 32.323 31.083
Neustrelitz Mecklenburgische Seenplatte 23.333 22.271
Waren (Müritz) Mecklenburgische Seenplatte 22.044 21.415
Parchim Ludwigslust-Parchim 20.048 19.348
Ludwigslust Ludwigslust-Parchim 12.506 12.907
Hagenow Ludwigslust-Parchim 12.272 12.178
Bad Doberan Rostock 11.515 11.432
Grevesmühlen Nordwestmecklenburg 11.080 11.015
Boizenburg/Elbe Ludwigslust-Parchim 10.654 10.871

Verfassung und Verwaltung

Geschichte

Die Landesgrenzen von Mecklenburg um 1300 (Grün-Töne: Fürstentum Werle von 1314–1316)
Albrecht II., Herzog zu Mecklenburg
Hauptartikel: Geschichte Mecklenburgs

Ur- und Frühgeschichte

Der Name Mecklenburg („Mikelenburg“) taucht erstmals in einer Urkunde des Jahres 995 auf. Er bezeichnete damals die slawische Burg Mecklenburg (Wiligrad) im heutigen Dorf Mecklenburg bei Wismar und bedeutet so viel wie „Große Burg“. Der Name übertrug sich in der Folgezeit auf ein hier beheimatetes Geschlecht slawischer Fürsten (Könige), dann auf das von ihnen beherrschte Gebiet.

Mittelalter

Im frühen Mittelalter war Mecklenburg slawisch besiedelt. Das Herrschaftsgebiet der slawischen Fürsten (Könige) zu Mecklenburg geriet ab 1160 (zunächst unter den Sachsen) in deutschrechtliche Lehnsabhängigkeit und es begann die dauerhafte Eingliederung Mecklenburgs in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, welche nur durch die Zeit dänischer Besetzung von 1180 - 1227 unterbrochen wurde. So erhielt Obodritenfürst Pribislav 1167 die Terra Obodritorum (außer Grafschaft Schwerin) als Vasall des sächsischen Herzogs Heinrichs des Löwen zurück und nahm den christlichen Glauben an.

Ab 1200 zogen deutsche Siedler aus Westfalen, Niedersachsen, Friesland und Holstein ins Land. In dieser Zeit (um 1219) tritt auch erstmals der Stierkopf als mecklenburgisches Wappen auf. Von den 56 in Mecklenburg existierenden Städten wurden 45 in der Zeit der deutschen Kolonisation gegründet.

Die erste mecklenburgische Teilung erfolgte nach dem Tode Heinrich Borwins II. im Jahre 1226. Es entstanden die Fürstentümer Mecklenburg, Werle, Parchim-Richenberg und Rostock. Das Fürstentum Werle wurde im Jahr 1436 nach mehreren Teilungen als letztes Teilfürstentum aufgelöst. Die Auflösung der beiden anderen Fürstentümer erfolgte bereits 1256 (Parchim) bzw. 1312 (Rostock). Nach dem Tod Heinrichs II. von Mecklenburg im Jahr 1329 wurde das Fürstentum Mecklenburg unter seinen Söhnen im Jahr 1352 in die Linien Mecklenburg-Stargard und Mecklenburg-Schwerin geteilt. Ab dem Jahr 1348 wurde Mecklenburg unter Albrecht II. als Herzogtum reichsunmittelbares Territorium. Unter Heinrich dem Dicken wurde Mecklenburg 1471 nochmals ein einheitliches Herzogtum. Durch neue Teilungen erfolgte die Trennung in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow. Nach außen gab es nur geringe Änderungen der Landesgrenzen, so kam 1276 Wesenberg an die Mark Brandenburg, dafür fiel 1299 die Herrschaft Stargard an Mecklenburg. Stadt und Land Grabow fielen 1320 an Mecklenburg und 1375 kam Dömitz zu Mecklenburg.

Im hohen Mittelalter lag Mecklenburg im Einflussbereich der Hanse. Nachdem unter Führung von Lübecks Ende des 13. Jahrhunderts die deutsche Hanse entstanden war schlossen sich schon bald die mecklenburgischen Städte Rostock und Wismar dem mächtigen Handelsbündnis an. Zusammen mit Lübeck und den pommerschen Städten Stralsund und Greifswald sowie einigen kleineren Städten bildeten sie das so genannte Wendische Quartier.

Frühe Neuzeit

Die moderne Landesgeschichtsschreibung unterscheidet drei Hauptlandesteilungen (1229–1235, 1621, 1701), die teilweise namensgleiche Landesteile mit verschiedenartigen Gebietsanteilen hervorbrachten. Zwischen 1628 und 1630 wurden die Obotriten-Herzöge im Dreißigjährigen Krieg durch Kaiser Ferdinand II. abgesetzt und sein Feldherr Wallenstein mit Mecklenburg belehnt, welcher aber schon Anfang 1630 wieder entlassen wurde. Erst 1701 konnte sich das mecklenburgische Fürstenhaus auf das Erbfolgeprinzip der Primogenitur einigen. Zugleich wurde Mecklenburg durch den so genannten Hamburger Vergleich vom 8. März 1701 in zwei beschränkt autonome (Teil-) Herzogtümer geteilt, ab 1815 (Teil-) Großherzogtümer – Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz –, die einen gemeinsamen Staat bildeten, seit 1755 dieselbe Verfassung hatten und einem gemeinsamen Landtag unterstanden. Diese landständische Verfassung in Mecklenburg galt bis 1918.

Im Jahr 1713 kam es zum Konflikt zwischen den Herzog Karl Leopold, dem Regenten des Landesteils Schwerin, und den mecklenburgischen Landständen, der bis 1717 andauerte. Der Herzog suchte landesherrliche, absolutistische Souveränität gegen die Ritterschaft sowie gegen das mit ihr verbündete Rostock durchzusetzen. Er forderte die Stände auf, ihm zum Aufbau eines stehenden Heeres zusätzliche Steuern zu bewilligen, zwang dann den Rostocker Rat zum Verzicht auf seine Privilegien.

Nach Klagen der mecklenburgischen Landstände vor dem Oberhaupt des Reiches gegen Karl Leopolds Rechtsbrüche und autokratische Bestrebungen wurde durch Kaiser Karl VI. 1717 die Reichsexekution gegen den Herzog verhängt.

Der Vollzug der Reichsexekution erfolgte im Frühjahr 1719. Karl Leopold verlegte seinen Regierungssitz nach Dömitz und verließ bald danach das Land. Die Regierung in Mecklenburg-Schwerin übernahmen als Exekutoren der Kurfürst von Hannover und der König von Preußen. Nach dem Tod Georgs I. (1727) wurde die Reichsexekution aufgehoben.

Der Kurfürst von Hannover und der König von Preußen drängten auf Zahlung der ihnen durch die Reichsexekution entstandenen Kosten. Da eine Beilegung des Konfliktes zunächst misslang, wurde Karl Leopold schließlich 1728 vom Reichshofrat in Wien zugunsten seines Bruders Christian Ludwig II. abgesetzt.[1]

Als langfristige Folgen der Reichsexekution entfielen Verpfändung von acht Ämtern an den Kurfürsten von Hannover und von vier Ämtern an den preußischen Königdurch im Landesteil Mecklenburg-Schwerin größere Gebiete. Die politische und administrative Zersplitterung des Landes wurde dadurch verschärft, die Macht des Herzogs weiter eingeschränkt und die Bevölkerung zusätzlich belastet. Die Verpfändung der vier Ämter an Preußen endete erst 1787.

Nach langem Ringen schloss Christian Ludwig II. 1755 mit den Ständen den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich ab, der im Anschluss durch Adolf Friedrich IV. und seiner Mutter ratifiziert wurde. Dieser Erbvergleich führte zur weiteren Festigung der Macht der mecklenburgischen Ritterschaft und konservierte die Rückständigkeit des Landes bis zum Ende der Monarchie in Mecklenburg (1918).

Tauschobjekt der Besatzungsmacht

Nach dem Sieg von Napoleon gerieten beide mecklenburgische Landesteile trotz vorangegangener Neutralitätspolitik 1806 unter die Räder der Geschichte. Der regierende Herzog von Mecklenburg-Schwerin wurde abgesetzt und musste zeitweilig auf dänisches Gebiet fliehen, der Strelitzer konnte zwar durch verschiedene Fürsprecher im Lande bleiben, verlor aber seine politischen Einflussmöglichkeiten fast vollständig. Mecklenburg erlebte bedrückende Jahre unter dem Joch französischer Besatzer. 1808 traten beide mecklenburgischen (Teil-) Herzogtümer dem Rheinbund bei. In der Folgezeit wurde Mecklenburg von Napoleon mehrfach als Tausch- oder Kompensationsobjekt für andere Territorien angeboten. Jedoch zerschlugen sich diese Pläne, auch das mecklenburgische Volk beteiligte sich voller Begeisterung an den Befreiungskriegen von 1813/15 gegen die napoleonischen Besatzer, die mecklenburgischen Herzöge konnten sich noch ein weiteres Jahrhundert auf ihren Thronen halten und in Mecklenburg blieb alles beim Alten.

Vom Wiener Kongress bis zum Ende der Monarchie

1815 wurden beide Landesteile durch den Wiener Kongress zu Großherzogtümern, ohne dass sich an der Einbindung beider Landesteile in den mecklenburgischen Gesamtstaat etwas änderte. Mecklenburg behielt seine staatliche Eigenständigkeit. Durch die Revolution von 1848 kam es in Mecklenburg erstmals zu freien Wahlen. Der nachfolgende Versuch zur Einführung einer Verfassung und zur Umwandlung des Staates in eine konstitutionelle Monarchie scheiterte jedoch am Widerstand der Ritterschaft und des Strelitzer Großherzogs. Auch spätere Vorstöße der Regierungen und der Großherzöge beider Landesteile von Mecklenburg, darunter der letzte große Versuch einer Verfassungsreform "von oben" zwischen 1908 und 1913, führten zu keinem Resultat.[2] Damit blieb das überlebte landständische Verfassungssystem bis zum Ende der Monarchie 1918 erhalten. Das Land zählte zuletzt zu den rückschrittlichsten deutschen Territorien. Erst die Abdankung von Friedrich Franz IV. als Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und als Verweser von Mecklenburg-Strelitz machte den Weg frei zur politischen Moderne.

Mecklenburg in der Weimarer Republik und im Dritten Reich

Das 'Große Landeswappen' von Mecklenburg-Vorpommern zeigt seit 1991 zwei Stierköpfe für Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, den Greif für Pommern sowie den Adler für Brandenburg.

Erst nach dem Sturz der Monarchie 1918 erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbstständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappelationsgericht fest. Unter nationalsozialistischem Druck beschlossen die Landtage beider Freistaaten unter Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt die Wiedervereinigung zum Land Mecklenburg mit Wirkung zum 1. Januar 1934.

Nach 1945 in der DDR und in der Bundesrepublik

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 erfolgte eine Veränderung der Zonengrenze zwischen Großbritannien und der Sowjetunion im Barber-Ljaschtschenko-Abkommen vom 13. November 1945. Dabei wurden die Nachbargemeinden Ratzeburgs Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz dem Kreis Herzogtum Lauenburg zugeschlagen. Sie gehörten bis dahin zum mecklenburgischen Kreis Schönberg (bis 1934 Teil von Mecklenburg-Strelitz) und kamen im Austausch gegen die lauenburgischen Gemeinden Dechow, Thurow (heute Ortsteil der Gemeinde Roggendorf) und Lassahn zur britischen Zone. Diese Gebietsveränderung wurde auch nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 beibehalten.

Das Land Mecklenburg wurde 1945 mit den bei Deutschland bleibenden Resten der preußischen Provinz Pommern und dem ehemals zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Amt Neuhaus an der Elbe zum Land Mecklenburg-Vorpommern vereinigt, dessen amtliche Bezeichnung auf sowjetischen Befehl 1947 in „Mecklenburg“ geändert wurde. 1952 wurde dieses Land wie alle übrigen Länder der DDR aufgelöst und in Bezirke eingeteilt: aus der Küstenregion wurde der Bezirk Rostock gebildet, der Westen Mecklenburgs wurde zum Bezirk Schwerin, der Osten zum Bezirk Neubrandenburg. Die letzteren Bezirke bezogen auch Territorien des vorherigen Landes Brandenburg mit ein. Die altmecklenburgische Stadt Fürstenberg und einige Dörfer in der Umgebung, die bereits bei einer Gebietsreform 1950 von Mecklenburg abgetrennt und zur Uckermark gelegt worden waren, kamen nun zum Bezirk Potsdam.

Nach der Wende, im Jahr 1990 wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern neu begründet und ist seit dem 3. Oktober 1990 ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Grenzen von 1952 wurden näherungsweise wiederhergestellt, folgten aber auch den in der DDR-Zeit entstandenen Kreisgrenzen. Im Juni 1993 kam das Amt Neuhaus wieder unter die Verwaltung Hannovers, indem es dem niedersächsischen Landkreis Lüneburg angegliedert wurde. Es ist das einzige Gebiet der ehemaligen DDR, das zu einem 'westlichen' Bundesland gehört.

Ministerpräsidenten (1934–1952)

Bildung

In Mecklenburg befinden sich die Universität Rostock, die Hochschule für Musik und Theater Rostock, die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die Hochschule Wismar, die Hochschule Neubrandenburg und das private Baltic College in Form einer Fachhochschule.

Tourismus

Seit der Mitte der 1990er-Jahre ist der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftszweig mit hohen Zuwachsraten in den letzten Jahren. Zentren des Tourismus an der Ostseeküste sind vor allem Warnemünde und Bad Doberan (in dessen Nähe sich Heiligendamm, wo zu Beginn des 19. Jahrhunderts das erste Seebad Deutschlands entstand und sich die Orte Kühlungsborn und Rerik befinden) und die Boddenregion mit der Halbinsel Fischland. Zweites Zentrum des Tourismus ist die Mecklenburgische Seenplatte, als Zentrum wird die Region um Waren angesehen, gelegen an der Müritz, die gleichzeitig das größte Binnengewässer Deutschlands ist. Daneben haben auch die an der westlichen Küste liegende Gegend um Boltenhagen und die Insel Poel Bedeutung erlangt.

Sprache

Die traditionelle Sprache Mecklenburgs ist bis heute das zum Ostniederdeutschen zählende Mecklenburger Platt. Heutzutage wird aber hauptsächlich Hochdeutsch gesprochen, das vor allem auf dem Land mundartlich gefärbt sein kann.

Bedeutende Mecklenburger

Als „bedeutende Mecklenburger“ werden lebende oder bereits verstorbene Personen bezeichnet, die in Mecklenburg geboren wurden oder an deren Leben oder Wirken in Mecklenburg ein öffentliches Interesse bestand oder besteht. Diese Definition trifft nach dem gegenwärtigen Stand landeskundlicher Biographik auf mehrere 10.000 Personen zu.

Beispiele siehe Kategorie: Person (Mecklenburg)

Literatur

Sämtliche geschichtliche und landeskundliche Literatur über Mecklenburg wird mit dem Ziel der Vollständigkeit in der Landesbibliographie Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet.

  • Ernst Boll: Geschichte Mecklenburgs mit besonderer Berücksichtigung der Culturgeschichte. 2 Bände. Neubrandenburg 1855–1856 [Erweiterter Nachdruck 1995. ISBN 3-910170-18-8]
  • Georg Dehio: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler - Mecklenburg (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin). Deutscher Kunstverlag, München 1980. ISBN 3-422-03019-0.
  • Ernst Eichler und Werner Mühlmer: Die Namen der Städte in Mecklenburg-Vorpommern. Ingo Koch, Rostock 2002. ISBN 3-935319-23-1.
  • Thomas Gallien (Red.): Landeskundlich-historisches Lexikon Mecklenburg-Vorpommern. Herausgegeben von der Geschichtswerkstatt Rostock und Landesheimatverband Mecklenburg-Vorpommern. Hinstorff, Rostock 2007. ISBN 978-3-356-01092-3.
  • Eugen Geinitz: Die Seen, Moore und Flussläufe Mecklenburgs. Opitz, Güstrow 1886 (Digitalisat).
  • Grete Grewolls: Wer war wer in Mecklenburg-Vorpommern? Ein Personenlexikon. Ed. Temmen, Bremen 1995. ISBN 3-86108-282-9.
  • Wolf Karge, Ernst Münch, Hartmut Schmied: Die Geschichte Mecklenburgs. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. 4. Auflage, Hinstorff, Rostock 2004. ISBN 3-356-01039-5.
  • Wolf Karge, Reno Stutz: Illustrierte Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns. Rostock, 2008. ISBN 978-3-356-01284-2.
  • Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. v. Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde (24 Bände + 2 Nachträge), Schwerin 1863/1913 (Nachträge 1936, 1977).
  • Marianne Mehling (Hrsg.), Gerd Baier: Knaurs Kulturführer in Farbe Mecklenburg-Vorpommern. Droemer Knaur, München 1991. ISBN 3-426-26490-0.
  • Fritz Mielert: Durch Mecklenburg. Ein Buch für Heimat-, besonders aber auch für Reuterfreunde. Otto Lenz, Leipzig 1921.
  • Otto Vitense: Geschichte von Mecklenburg. (Armin Tille (Hrsg.): Allgemeine Staatengeschichte. Abteilung 3: Deutsche Landesgeschichten. Werk 11). Perthes, Gotha 1920, (Mehrfach nachgedruckt, u.a.: Weidlich Reprints, Würzburg 1985. ISBN 3-8035-1344-8).
  • Eberhard Voß: 1000 Jahre Jagd- und Forstgeschichte Mecklenburgs. Hinstorff, Rostock 1993. ISBN 3-356-00521-9.

Weblinks

 Wikisource: Mecklenburg – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Andreas Pecar: Tagungsbericht: Verfassung und Lebenswirklichkeit. Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in seiner Zeit, Rostock 22. April 2005–23. April 2005
  2. Vgl. dazu die detailsreichen Darstellungen von Otto Vitense (Geschichte von Mecklenburg. Gotha 1920, S. 537–548).

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