Amateurfunker

Amateurfunker
Funkamateur Kamal Edirisinghe aus Sri Lanka arbeitet mit einer tragbaren Amateurfunkstelle südlich von Stockholm, Schweden

Als Funkamateur bezeichnet man eine Person, die sich mit dem Gebiet des Amateurfunks befasst. Über die Möglichkeiten eines Funkamateurs wird ausführlich im Amateurfunk-Artikel berichtet.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsbildung und oft auftretende Verwechselungen

Neben dem Begriff Funkamateur gibt es noch die Bezeichnung Amateurfunker. Letzteres ist streng genommen die Bezeichnung für einen Hobby-Funker, der außerhalb der Bedingungen des Amateurfunkdienstes eine Funkstelle bedient (vgl. Jedermannfunk, CB-Funk). Allerdings ist diese Unterscheidung oft nur Fachleuten präsent. International ist die Abkürzung HAM gebräuchlich. [1]

Wenn jemand ausschließlich Übertragungen empfängt, nennt man ihn Empfangsamateur (sog. SWLs – Short Wave Listeners). Im Gegensatz zu den Begriffen Amateurfunkdienst oder Amateurfunkstelle ist der Begriff Funkamateur international nicht festgeschrieben. Für Deutschland definiert das Amateurfunkgesetz von 1997:

Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.

Ausführliche Beschreibung

Das Hobby eines Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben. Der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder Funkamateur muss seine Sachkunde (auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik und Vorschriften) in einer schriftlichen Prüfung nachweisen. Diese Prüfung wird meist bei der zuständigen Behörde abgenommen, selten auch direkt von Amateurfunkverbänden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der angehende Funkamateur sein Amateurfunkzeugnis ausgestellt. Mit dem Amateurfunkzeugnis kann die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt werden. Durch die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, mit dem der Funkamateur gleichzeitig sein weltweit eindeutiges Rufzeichen zugeteilt wird, erwirbt der Funkamateur insbesondere das Recht, abweichend vom üblicherweise festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren, die Funkgeräte seiner Amateurfunkstelle selbst zu fertigen, sowie im Handel erhältliche Sendeanlagen, die auf Amateurfunkbänder umgebaut wurden, zu betreiben. Mit diesem Rufzeichen darf er die dem Amateurfunk zugeteilten Amateurbänder benutzen. Dazu stellt er sich mit einem oder mehreren (eventuell auch selbst gebauten Funkgeräten) seine eigene Amateurfunkstelle zusammen. Durch die bei der Prüfung bewiesene Sachkunde sind Funkamateure die Einzigen, die das Recht haben ihre Sender selbst zu bauen. Als Sendebetreiber gelten auch für Funkamateure die gleichen Pflichten, wie bei allen kommerziellen Frequenznutzern. So sind jährlich Beiträge für z.B. die Frequenzzuteilung oder für die Arbeit der Behörde auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit zu zahlen und auch die generelle Pflicht des Nachweises der Unbedenklichkeit der elektromagnetischen Emissionen gilt für Funkamateure. In einigen Ländern gibt es für Funkamateure vereinfachte Verfahren für diesen Nachweis. So können Funkamateure als geprüfte Fachleute ihre Anlage oft selbst dokumentieren.

In weltweit führenden Kommunikationsunternehmen sind Bewerbungen von Funkamateuren gerne gesehen. Durch den direkten Bezug zur (Funk-)Praxis unterstellt man den Bewerbern bessere Kenntnisse - diese erhöhen die Chance auf ein Bewerbungsgespräch. Einige Firmen erwähnen das sogar in Stellenausschreibungen. Rund 30 % der Angestellten bei Nokia Finnland sind Funkamateure. Darüber hinaus werden Funkamateure bei ihren Projekten von vielen Firmen unterstützt. Das fängt bei der Einrichtung von Amateurfunkstellen in Räumen der Firma an und geht bis zum Bau von Amateurfunksatelliten.

Mit ihrer Funkstation pflegen Funkamateure Kontakte zu anderen Funkamateuren in der ganzen Welt. Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Er darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln (Ausnahme: Notfälle).

Mrs Bharathi Prasad, VU4RBI, einige Tage vor dem Erdbeben vom 26. Dezember 2004

Funkamateure sind bei ausgefallenen Kommunikationsnetzen oft die einzige Verbindung zur Außenwelt, da sie auch mit einfachsten Mitteln interkontinentale Funkverbindungen aufbauen können. Diesen Funkverkehr nennt man Notfunk.

Prominente Funkamateure

Zu den ersten Funkamateuren zählen unter anderem James Clerk Maxwell, Heinrich Hertz, Alexander Stepanowitsch Popow und Guglielmo Marconi, auch wenn es zu ihrer Zeit den Begriff Funkamateur noch gar nicht gab, waren sie die ersten, die sich aus persönlichen Neigungen und Interesse heraus mit Funktechnik beschäftigten.[2][3][4]

Könige/Prinzen

Politiker

Raumfahrer

Nahezu alle Raumfahrer sind Funkamateure.

Schauspieler

Musiker

Sonstige bekannte Personen

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. http://www.arrl.org/tis/info/history.html#ham
  2. http://www.qsl.net/w5www/famous.html
  3. http://wireless2.fcc.gov/UlsApp/UlsSearch/searchLicense.jsp
  4. http://www.geocities.com/SiliconValley/Campus/4400/famous.htm

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