- JVA Siegburg
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Die Justizvollzugsanstalt Siegburg ist eine für 649 Insassen ausgelegte Justizvollzugsanstalt (JVA) in Siegburg.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Gefängniskomplex wurde im Jahre 1886 als königlich-preußische Strafanstalt eröffnet. Dazu wurden zunächst Gebäude der Abtei auf dem Michaelsberg umgebaut, die dann zwischen 1889 und 1891 um einen Zellentrakt erweitert wurden. 1896 kam es auf Betreiben des Leiters des preußischen Gefängniswesens, Geheimrat Carl Krohne, zu einem Neubau auf dem heutigen Gelände.
Belegung
Die JVA Siegburg ist für 649 Insassen ausgelegt und war im September 2006 mit 715 Insassen belegt. Die Anstalt beschäftigt ca. 300 Mitarbeiter. Sie war bis März 2008 die einzige JVA Nordrhein-Westfalens für männliche Inhaftierte, in der der Jugendvollzug parallel zum Erwachsenenvollzug durchgeführt wurde.[1]
Vorfall vom 11. und 12. November 2006
Die JVA Siegburg geriet im November 2006 bundesweit in die Schlagzeilen. Anlass war das Bekanntwerden eines Vorfalls am 11./12. November, bei dem ein 20 Jahre alter Gefangener in seiner Zelle durch drei 17- bis 20-jährigen Mithäftlinge über Stunden hinweg systematisch gefoltert, vergewaltigt und schließlich ermordet wurde, indem man ihn zwang, sich zu strangulieren. Dadurch sollte vermutlich Suizid vorgetäuscht werden, welcher für die Täter zu Hafterleichterungen hätte führen können. Das Geschehen blieb bis zum Morgen unbemerkt vom Wachpersonal, obwohl ein Vollzugsbeamter die Zelle laut Medienberichten noch persönlich inspizierte, nachdem sich andere Insassen über Lärm beschwert hatten.
Im anschließenden Prozess vor dem Landgericht Bonn zeigten sich die Männer geständig. Am 4. Oktober 2007 wurde das Urteil verkündet. Der zur Tatzeit 17-jährige Danny K., der als Anstifter der Tat galt, wurde nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von 10 Jahren Haft verurteilt, Ralf A. wurde zu 14 Jahren, und der als Haupttäter betrachtete Pascal I. zu 15 Jahren Haft verurteilt.[2] Anders als erwartet wurde keiner der beiden zur Tatzeit volljährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt, was der Richter damit begründete, dass eine Wiedereingliederung beider Täter "möglich" sei. [3] Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof ein, der am 13. August 2008 entsprochen wurde. Demnach wird die Entscheidung über das Strafmaß gegen Pascal I. zurück an das Landgericht Bonn verwiesen, wo geprüft werden soll, ob der er tatsächlich noch resozialisierbar sei. Prozessbeginn beim Landgericht Bonn ist ab 24.04.2009. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die ursprüngliche Sozialprognose des Landgerichts als Vermutung zurückgewiesen.[4]
Die Ermittlungen gegen die diensthabenden Vollzugsbeamten wurden bereits im April 2007 eingestellt, nachdem die Staatsanwaltschaft kein juristisch relevantes Fehlverhalten feststellen konnte.[5] [6]
In der Folge kamen neue Debatten zum Thema Überbelegung und Personalmangel in deutschen Gefängnissen auf, insbesondere nachdem sich herausstellte, dass das „nur“ wegen Diebstahls inhaftierte Opfer mit einschlägigen Gewalttätern in einer Zelle saß. Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) geriet zunehmend unter Druck, schloss einen Rücktritt aber dennoch aus.
Weblinks
Quellen
- ↑ Kölner Stadt-Anzeiger: Stichwort: JVA Siegburg, 15. November 2006
- ↑ N-TV: Siegburger Foltermord - 15 Jahre Haft für Pascal I., 4. Oktober 2007
- ↑ Die Zeit: JVA Siegburg: Folter-Pause nur zur "Sportschau", 4. Oktober 2007
- ↑ Der Spiegel: Siegburger Foltermörder droht Sicherungsverwahrung, 13. August 2008
- ↑ Der Spiegel: Siegburger Foltermord: „Ich habe schließlich keinen Bock, in der Hölle zu landen“, 1. August 2007
- ↑ WDR.de: Foltermord in Siegburger: Der Prozess, 21. August 2007
50.8054166666677.1936777777778Koordinaten: 50° 48′ 20″ N, 7° 11′ 37″ O
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