- Jagdbezirk
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Jagdbezirke (Reviere) sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz).
Im Gegensatz zu diesem in Deutschland herrschenden Reviersystem steht das Lizenzsystem. Es beruht auf einer Erlaubnis des Staats zur Jagd, der sogenannten Lizenz, welche gegen Zahlung einer bestimmten Gebühr erteilt wird.
Kategorien:- Jagdrecht (Deutschland)
- Gesetz und Regelwerk zur Jagd
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