- Jahreswagen
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Ein Jahreswagen ist ein Kraftfahrzeug, normalerweise ein PKW, dessen Erstzulassung weniger als 12 Monate zurückliegt. Liegen bei dem PKW zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate, so ist der Verkauf als Jahreswagen ausgeschlossen. Entscheidend für die Bezeichnung als Jahreswagen sind folglich sowohl die Erstzulassung als auch der Herstellungszeitpunkt.
Viele Angebote von Jahreswagen kommen von Werksangehörigen, die sich früher so einen Neuwagen für ein Jahr beschafft haben. Bei fast allen Herstellern haben Mitarbeiter, oft auch Vorruheständler und Rentner, die Möglichkeit, alle 12 Monate einen Wagen aus der aktuellen Produktserie mit erheblichen Rabatten zu erwerben. Die so erworbenen Fahrzeuge sind meist in einem hervorragenden Zustand, preislich interessant und mit Garantie. Es kann sich auch um ehemalige Geschäftsfahrzeuge, die von den Mitarbeitern erworben wurden, handeln.
Für Verkäufer und für Käufer sind Jahreswagen eine interessante Möglichkeit, den Wertverlust des Autos in Grenzen zu halten. So besteht die Möglichkeit, einen nahezu neuwertigen Wagen zu erwerben, ohne den vollen Kaufpreis zu bezahlen.
Als Jahreswagen im Sinne der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 27. Januar 2009 bezüglich der Umweltprämie gelten Fahrzeuge, die zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller /die Antragstellerin längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen waren.[1]
Einzelnachweise
Kategorie:- Fahrzeughandel
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