- Amortisationszeit
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Der Begriff Amortisation (von französisch: amortir, tilgen) bezeichnet heute den Prozess, in dem anfängliche Aufwendungen für ein Objekt durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden. Die Dauer dieses Prozesses wird Amortisationszeit genannt. Amortisation wird sowohl in wirtschaftswissenschaftlichen als auch in energietechnischem Kontext gebraucht. Ursprünglich, vom Mittelalter bis weit ins 20. Jahrhundert, bedeutete Amortisation vor allem den Vermögenserwerb der Kirche, da diese Güter als dem weltlichen Wirtschaftskreislauf entzogen (abgestorben) galten – daher die Rede von der „Toten Hand“ (manus mortua). Die „Amortisationsgesetze“ des 19. Jahrhunderts (z. B. Preußen 1870, Bayern 1899, Frankreich 1901) bestimmten die Höhe des zulässigen Kirchenbesitzes bzw. hoben ihn auf.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung der Amortisationszeit
Wann sich eine Investition amortisiert hat, lässt sich wie folgt berechnen:
durchschnittlicher Gewinn = durchschnittlicher Gewinn nach Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen
Wirtschaftswissenschaft
Hier ist zum einen die termingerechte Rückzahlung einer langfristigen Geldschuld (oft öffentliche Anleihen oder Hypotheken) in festgesetzten Raten gemeint.
Zum anderen bezeichnet die Amortisation in den Wirtschaftswissenschaften den Prozess, in welchem die Anschaffungsausgaben einer bestimmten Investition durch die dadurch entstehenden Einzahlungen gedeckt werden. Die hierfür notwendige Dauer wird Amortisationszeit genannt und kann mit Hilfe einer Amortisationsrechnung ermittelt werden. Bei solchen Rechnungen sind neben Erfolgskriterien (z. B. Rentabilität) zur Beurteilung einer Investition auch Risikoaspekte zu berücksichtigen. Während die statische Amortisationsrechnung allein aufgrund der Ein- und Auszahlungen die Amortisationszeit berechnet, bezieht die dynamische Amortisationsrechnung die unterschiedlichen Zeitpunkte der Ein- und Auszahlungen und dadurch entstehende Zinsen mit ein.
Energietechnik
Die Amortisationszeit in der Energietechnik bezeichnet die Zeitspanne, die ein Kraftwerk benötigt, um genauso viel Energie abzugeben (in Form von elektrischem Strom), wie bei seinem Bau und Betrieb benötigt wurden.
Siehe unter: Erntefaktor.
Informatik
Siehe Amortisierte Laufzeitanalyse
Urheberrecht
Das Urheberrecht erkennt dem Urheber von geistigen Werken einen Schutz zu, weil dieser ein sog. Amortisationsinteresse besitzt, d. h. die Aufwendungen, die er in das Werk investiert hat, durch dessen Verwertung ersetzt bekommen will.
Gesellschaftsrecht
Die Amortisation im Gesellschaftsrecht, wie sie in §34 GmbHG beschrieben ist, ist die Einziehung von Geschäftsanteilen einzelner Gesellschafter. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn es im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde.
Weiter wird hier unterschieden zwischen der einfachen Amortisation, bei welcher der Gesellschafter zuzustimmen hat, und der Zwangsamortisation. Die Voraussetzungen hierzu befinden sich im §34 Abs. 2 GmbH.
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