Amtsgericht Mainz

Amtsgericht Mainz
Gebäude A des Amtsgerichts Mainz

Das Amtsgericht Mainz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Mainz.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtsbezirk und -sitz

Der Gerichtssitz ist Mainz. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Mainz umfasst die Stadt Mainz, die Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Guntersblum, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm und Nierstein-Oppenheim.[1]

Gebäude B des Amtsgerichts Mainz

Geschichte

Mainz war seit vielen Jahrhunderten Gerichtsstandort. Mit der Gründung des Département Donnersberg in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses wurden in Mainz für die Gerichtsbarkeit der ersten Instanz ein Kreisgericht sowie ein Bezirkfriedensgericht (ab 1804: Kantonalgericht). Diese Gerichte bestanden auch in der Zeit des Großherzogtums Hessen weiter. Mit den Kommunalreformen von 1832/1836 wurde die Zweiteilung aufgehoben und statt dessen ein Kreisgericht I und II (ab dem 24. Oktober 1852 Bezirksgericht) für die Stadtbezirke I und II eingerichtet[2]. Mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde erstmals eine reichsweit einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen. Im Großherzogtum wurde diese neue Gerichtsorganisation mit Einführungsgesetz vom 3. September 1878 (sowie dem Ausführungsgesetz vom 14. Mai 1879) umgesetzt. Die erstinstanzlichen Mainzer Gerichte wurden als Amtsgericht Mainz zusammengefasst.

Gebäude

Das Gericht ist in zwei benachbarten Gebäuden im Bezirk Mainz-Altstadt untergebracht.

Der Eingang zum Gebäude A befindet sich in der Diether-von-Isenburg-Straße 1 – es handelt sich um einen Seitenflügel des Landgerichts Mainz. Dieses Gebäude wurde vom Architekten Paul Bonatz entworfen und am 8. Juli 1910 eingeweiht. Im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt wurde das Gebäude bis 1956 in seiner jetzigen vereinfachten Form wieder aufgebaut. Vor einigen Jahren wurde es erneut umfassend renoviert (Ende der Arbeiten Februar 2006).

Gebäude B ist in der Ernst-Ludwig-Straße 7.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Mainz ist das Landgericht Mainz übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Koblenz.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. §6 des Landesgesetzes über die Gliederung und die Bezirke der Gerichte vom 5. Oktober 1977. Abgerufen am 15. Juli 2011.
  2. Hans Georg Ruppel: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen : mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform, 1976, Seite 37, 15 und 19
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