- Gerichtsbezirk
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Der Gerichtsbezirk (Sprengel) bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist.
Beispielsweise ist der kleinste Gerichtsbezirk in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland der eines Amtsgerichts, in Österreich der des Bezirksgerichts (→ Liste österreichischer Gerichte).
Die Regel, wonach Gerichte nur in Angelegenheiten ihres Bezirks zuständig sind, darf allerdings nicht überinterpretiert werden. Das Prozessrecht trifft etliche Regelungen, nach denen einem Gericht auch Angelegenheiten aus einem anderen Gerichtsbezirk übertragen werden können oder begründet Zuständigkeiten in denjenigen Fällen, in denen ein inländischer Gerichtsstand sonst nicht gegeben ist.
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