- Jugendkammer (EKD)
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Die Jugendkammer ist die höchste Instanz der EKD zur Interessenvertretung der Jugendlichen. Die Jugendkammer berät das Konsistorium und die Kirchenleitung bei allen Fragen, von denen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen betroffen ist. Sie beschäftigt sich mit Themen aus Kirche, Gesellschaft und Politik und kann zu diesen für die Evangelische Jugend ihrer Landeskirche öffentlich Stellung nehmen.
Zusammensetzung
Die Jugendkammer setzt sich aus den gewählten Vertretern der evangelischen Jugendverbände und den Vertretern der in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit tätigen Ämtern, Werken und Einrichtungen, sowie dem Landesjugendpfarrer zusammen. Der Vorsitzende der Jugendkammer wird bei der ersten konstituierenden Sitzung von der Jugendkammer selbst gewählt, sofern dies nicht durch die landeskirchliche Ordnung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereits vorgeschrieben wird.
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