- Jurisdiktion
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Jurisdiktion bezeichnet (veraltet):
- die rechtsprechende Gewalt, siehe Judikative,
- den Bereich der örtlichen Zuständigkeit einer staatlichen Behörde oder eines Gerichts, siehe örtliche Zuständigkeit
- den Bereich der örtlichen Zuständigkeit eines kirchlichen Amtsträgers, insbesondere in der katholischen Kirche, siehe Jurisdiktion (Kirche)
- den Bereich der örtlichen Zuständigkeit einer internationalen Vereinigung (z. B. AMORC)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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