Judikative

Judikative

Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (lat.: iudicare, „Recht sprechen“; früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative (Gesetzgebung) und Exekutive die dritte Gewalt oder Recht sprechende Gewalt.

Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt.

In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden. Die Unabhängigkeit der Justiz ist teilweise positivrechtlich verankert (so zum Beispiel für die schweizerische Militärjustiz in Art. 1 des Militärstrafprozesses).

Der Begriff Judikative ist nicht identisch mit den Begriffen Gerichtsbarkeit, Justiz oder Rechtspflege, die staatsrechtlich betrachtet zum Teil auch der vollziehenden Gewalt (Exekutive) zuzuordnen sind.

Siehe auch

Literatur


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  • Judikative — die Judikative, n (Oberstufe) dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive Synonym: richterliche Staatsgewalt Beispiel: Die Judikative setzt sich aus unabhängigen Gerichten, Richtern und Staatsanwälten zusammen …   Extremes Deutsch

  • Judikative — Justiz; Justizgewalt; Rechtsprechung; Gerichtsbarkeit * * * Ju|di|ka|ti|ve 〈[ və] f. 19〉 richterliche Gewalt; →a. Exekutive, Legislative [zu lat. iudicare „Recht sprechen“] * * * Ju|di|ka|ti|ve, die; , n (Politik, Rechtsspr.): rich …   Universal-Lexikon

  • Judikative — Ju·di·ka·ti̲·ve die; , n; meist Sg, Kollekt, Pol; die Institutionen in einem Staat, die für die Rechtsprechung zuständig sind ↔ Exekutive, Legislative …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Judikative — Ju|di|ka|ti|ve 〈 [ və] f.; Gen.: , Pl.: n〉 Teil der Staatsgewalt, der die Rechtsprechung betrifft, richterliche Gewalt; →a. s. Exekutive, Legislative [Etym.: <lat. iudicare »Recht sprechen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Judikative — die rechtsprechende Gewalt. Sie ist den ⇡ Richtern anvertraut; sie wird durch das ⇡ Bundesverfassungsgericht (BVerfG), durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt (Art. 92 GG). Vgl. auch ⇡ Gewaltenteilung …   Lexikon der Economics

  • Judikative — Ju|di|ka|ti|ve [...və] die; , n <zu lat. iudicatus, Part. Perf. von iudicare (vgl. ↑judizieren), u. ↑...ive> richterliche Gewalt im Staat; Ggs. ↑Exekutive, ↑Legislative …   Das große Fremdwörterbuch

  • Judikative — Ju|di|ka|ti|ve, die; (Rechtssprache richterliche Gewalt [im Staat]) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gewalteinteilung — Die Artikel Gewaltenteilung und Checks and Balances überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen… …   Deutsch Wikipedia

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  • Gewaltenteilung — Grundgedanken der Demokratie: Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost von 1981 Gewaltenteilung (in der Schweiz Gewaltentrennung) ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von… …   Deutsch Wikipedia

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