Juristentag

Juristentag

Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein deutschen Rechts, dessen Mitglieder Juristen sind. In allgemeiner Sprachgewöhnung wird als Deutscher Juristentag seine alle zwei Jahre stattfindende Mitgliederversammlung bezeichnet, die als rechtspolitischer Kongress durchgeführt wird.

Der erste Deutsche Juristentag fand 1860 in Berlin statt. Während des Ersten Weltkrieges war die regelmäßige Folge unterbrochen. Der für den Herbst 1933 vorgesehene Juristentag wurde nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten von der Ständigen Deputation bis auf weiteres abgesagt. 1937 wurde der Verein zwangsweise aufgelöst. 1949 wurde die veranstaltende Organisation wieder als Verein unter dem Namen Deutscher Juristentag e. V. verfasst. Er tritt alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt zusammen. Der 67. Deutsche Juristentag fand vom 23. bis 26. September 2008 in Erfurt statt. 2010, im Jahr des 150jährigen Jubiläums des Vereins, wird der Deutsche Juristentag in Berlin ausgerichtet.

Ziel des Juristentages ist die Fortentwicklung des Rechts, indem wissenschaftlich die Notwendigkeit der Änderung der Rechtsordnung untersucht wird, öffentliche Vorschläge für Rechtsänderungen unterbreitet werden und auf von Deutschen Juristentag als solche angesehene Missstände im Recht hingewiesen wird.

Der Verein hat derzeit (2006) über 8.000 Mitglieder. Mitglied kann werden, wer mindestens eine juristische Staatsprüfung abgelegt hat oder Student der Rechtswissenschaft ist. Organe des Verein sind die alle zwei Jahre zusammentretende Mitgliederversammlung und die Ständige Deputation. Die Mitglieder der Ständigen Deputation werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt. Es ist nur einmalige Wiederwahl zulässig. Die Ständige Deputation wählt aus ihrer Mitte den Geschäftsführenden Ausschuss (Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister), die den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden. Der Vorsitzende (seit September 2006 Martin Henssler) leitet als Präsident die Kongresse des Deutschen Juristentags. Diese werden jeweils durch einen Ortsausschuss vorbereitet. Die Geschäfte des Deutschen Juristentages führt ein Generalsekretär.

bisherige Juristentage

(Orte und Präsidenten)

Literatur

  • Hermann Conrad, Gerhard Dilcher, Hans-Joachim Kurland: Der Deutsche Juristentag: 1860–1994. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-40552-5
  • Stefan Freuding: Der Deutsche Juristentag 1960 bis 2004. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54552-1
  • Peter Landau: Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933, in Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte Jg. 1993/1994, S. 373-390.

Weblinks


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