KStG

KStG
Basisdaten
Titel: Körperschaftsteuergesetz
Kurztitel: Körperschaftsteuergesetz
Abkürzung: KStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht
FNA: 611-4-4
Ursprüngliche Fassung vom: 30. März 1920
(RGBl. I S. 393)
Inkrafttreten am:
Neubekanntmachung vom: 15. Oktober 2002
(BGBl. I S. 4144)
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 20. April 2009
(BGBl. I S. 774, 775)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
24. April 2009
(Art. 4 G vom 20. April 2009)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt in Deutschland die Besteuerung des Einkommens juristischer Personen mittels der Körperschaftsteuer.

Gültig ist es derzeit in der Fassung vom 15. Oktober 2002.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau

Das Körperschaftsteuergesetz ist in sechs Teile gegliedert.

  • Erster Teil: Steuerpflicht
    • § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht
    • § 2 Beschränkte Steuerpflicht
    • § 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
    • § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
    • § 5 Befreiungen
    • § 6 Einschränkungen der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen
  • Zweiter Teil: Einkommen
  • Dritter Teil: Tarif
  • Vierter Teil: Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung
  • Fünfter Teil: Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
  • Sechster Teil: Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren

Erster Teil: Steuerpflicht

Die §§ 1-6 regeln die Steuerpflicht für die Körperschaftsteuer, d.h. welche Personen mit welchen Einkünften unter welchen Umständen grundsätzlich der Besteuerung unterliegen bzw. explizit von der Körperschaftsteuer befreit sind.

Unbeschränkt der Körperschaftsteuer unterliegen im Wesentlichen Kapitalgesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sofern sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.

Zweiter Teil: Einkommen

In den §§ 7-22 wird die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (das zu versteuernde Einkommen) normiert. Das Körperschaftsteuergesetz greift dabei zunächst auf die Einkommensermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes zurück. Darüber hinaus enthält das Gesetz ergänzende Normen zum Mantelkauf, zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a), zu Beteiligungen an anderen Körperschaften (§ 8b), zur Ermittlung des Einkommens in Fällen der Organschaft sowie zu Besonderheiten von Versicherungsunternehmen.

Dritter Teil: Tarif

Der Tarif einer Steuer bestimmt, wie sich die Steuer aus der zuvor ermittelten Bemessungsgrundlage errechnet. In den sog. Tarifvorschriften sind in der Regel der Steuersatz und zu gewährende Freibeträge geregelt.

Der Steuersatz der Körperschaftsteuer beträgt 15 % (2008) des zu versteuernden Einkommens. Freibeträge werden in der Körperschaftsteuer nur unter den besonderen Fällen der §§ 24 und 25 gewährt. Dies betrifft vor allem Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • KStG — Körperschaftsteuergesetz EN Corporate Tax Law …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Körperschaftsteuer (Deutschland) — Die Körperschaftsteuer (Abkürzung: KSt) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesellschafter-Fremdfinanzierung — Von Gesellschafter Fremdfinanzierung spricht man dann, wenn ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellt, also gleichzeitig als Eigenkapitalgeber als auch als Fremdkapitalgeber (Gläubiger) in Beziehung zu seiner… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesellschafterfremdfinanzierung — Von Gesellschafter Fremdfinanzierung spricht man dann, wenn ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellt, also gleichzeitig als Eigenkapitalgeber als auch als Fremdkapitalgeber (Gläubiger) in Beziehung zu seiner… …   Deutsch Wikipedia

  • Thin Capitalisation Rules — Von Gesellschafter Fremdfinanzierung spricht man dann, wenn ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellt, also gleichzeitig als Eigenkapitalgeber als auch als Fremdkapitalgeber (Gläubiger) in Beziehung zu seiner… …   Deutsch Wikipedia

  • KSt — Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (Deutschland: § 1 Absatz 1 KStG iVm § 10 und § 11 AO). Der beschränkten… …   Deutsch Wikipedia

  • KöSt — Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (Deutschland: § 1 Absatz 1 KStG iVm § 10 und § 11 AO). Der beschränkten… …   Deutsch Wikipedia

  • Körperschaftssteuer — Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (Deutschland: § 1 Absatz 1 KStG iVm § 10 und § 11 AO). Der beschränkten… …   Deutsch Wikipedia

  • Organschaftsvertrag — Der Organschaftsvertrag ist ein im deutschen Steuerrecht verwendeter Begriff, der die steuerliche Organschaft regelt und die Folge von Unternehmensverträgen bei Konzerngesellschaften sein kann. Unter Organschaft wird die gemeinsame steuerliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Körperschaftsteuer — I. Charakterisierung:Erstmals erging 1920 im Rahmen der Erzbergerschen Finanzreform ein Körperschaftsteuergesetz. Zweck der K. ist die Besteuerung des ⇡ zu versteuernden Einkommens der Kapitalgesellschaften oder anderer juristischer Personen oder …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”