KVJS

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Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder des Verbandes sind alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Die kommunale Behörde ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, der Kriegsopferfürsorge und Sitz des Integrationsamtes. Neben diesen gesetzlichen Aufgaben unterstützt der KVJS die Stadt- und Landkreise bei ihren kommunalen Aufgaben. Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat mit der baden-württembergischen Verwaltungsreform am 1. Januar 2005 ihre Arbeit aufgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Aus- und Weiterbildung

  • Der KVJS bietet jedes Jahr rund 400 Seminare, Fachtagungen, Workshops und berufsbegleitende Fortbildungsreihen in den Bereichen Schwerbehindertenrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe und Betreuungsrecht. Zielgruppe sind vor allem Mitarbeiter der Stadt- und Landkreise, von Trägern der Jugendhilfe sowie Schwerbehindertenvertretungen aus Betrieben.
  • Vier KVJS-Fachschulen in Flehingen (Kreis Karlsruhe) bieten vier berufsbegleitende, staatlich anerkannte Ausbildungen: 1. die Fachschule für Sozialwesen/ Jugend- und Heimerziehung (Jugend- und Behindertenhilfe), 2. Fachschule für Heilerziehungspflege, 3. Fachschule für Heilpädagogik, 4. Fachschule für Heilerziehungshilfe.
  • Seit 2008 bietet der KVJS im Fachbereich Heilpädagogik eine berufsbegleitende Ausbildung zum „Bachelor Heilpädagogik“. Sie ist in dieser Form bislang einmalig in Deutschland. Dazu ist die KVJS-Fachschule für Heilpädagogik mit der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg eine Kooperationspartnerschaft eingegangen.

Landesjugendamt

Der KVJS

  • ist Sitz der Zentralen Adoptionsstelle,
  • berät Betriebe in Sachen Kinderbetreuung,
  • berät und beaufsichtigt über 7.800 Kindertagesstätten mit rund 382.000 Plätzen sowie über 500 Jugendheime,
  • entwickelt und koordiniert Konzepte gegen den steigenden Bedarf an Jugendhilfe,
  • unterstützt die Jugendämter beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
  • bietet Analysen und Analyse-Instrumente zu gesellschaftlichen Entwicklungen,
  • verantwortet die überörtliche Jugendhilfeplanung und berät und unterstützt die Kreise bei der örtlichen Jugendhilfeplanung.

Soziales, Behinderung und Pflege

Der KVJS

  • verhandelt im Auftrag der Stadt- und Landkreise die Entgelte mit teil- und vollstationären Pflege-, Jugend- und Behinderten-Einrichtungen. Es geht jedes Jahr um rund vier Milliarden Euro für 2.500 Sozialeinrichtungen mit über 165.000 Plätzen;
  • berät und unterstützt die örtlichen Träger mit dem Ziel „ambulant vor stationär“ beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen, bei der Planung in der Altenpflege und Behindertenhilfe,
  • initiiert und begleitet Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe,
  • ist Bewilligungsbehörde für das Land bei der Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen,
  • unterstützt die Kreise beim Fallmanagement, Benchmarking und bei der Sozialplanung,
  • bietet örtlichen Betreuungsbehörden und -vereinen einen fachlichen Service und
  • finanziert Hilfen für Kriegs-, Wehrdienst- und Gewaltopfer, Deutsche im Ausland und Impfgeschädigte.

Integrationsamt

Der KVJS

  • ist Ansprechpartner für 270.000 Betriebe in Baden-Württemberg mit 3,8 Millionen Arbeitsplätzen in allen Fragen der Integration von behinderten Menschen in das Arbeitsleben.
  • muss gefragt werden, bevor ein Betrieb schwerbehinderten Arbeitnehmer/innen kündigen kann.
  • erhebt und verwendet die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dies betrifft Betriebe ab 20 Arbeitsplätze. Die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen liegt bei fünf Prozent.

Der Medizinisch-Pädagogische Dienst

Der KVJS unterhält einen eigenen Medizinisch-Pädagogischen Dienst (MPD). Der Dienst ermittelt den persönlichen Hilfebedarf behinderter Menschen. Seit Herbst 2007 leitet der MPD das Projekt „Konsulentenarbeit“, ein Projekt zur Weiterentwicklung der Hilfeangebote für behinderte Frauen und Männer.

Finanzierung

Der KVJS wird getragen und finanziert von den 9 Stadt- und 35 Landkreisen Baden-Württembergs. Sein Etat liegt im Jahr 2008 bei rund 93 Millionen Euro. Wichtigste Einnahmequelle ist die Verbandsumlage. Hinzu kommt der Haushalt der Ausgleichsabgabe. Diese Mittel dürfen nur für die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen verwendet werden.

Weblinks

http://www.kvjs.de


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