- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
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Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder des Verbandes sind alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Die kommunale Behörde ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, der Kriegsopferfürsorge und Sitz des Integrationsamtes. Neben diesen gesetzlichen Aufgaben unterstützt der KVJS die Stadt- und Landkreise bei ihren kommunalen Aufgaben. Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat mit der baden-württembergischen Verwaltungsreform am 1. Januar 2005 ihre Arbeit aufgenommen.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Aus- und Weiterbildung
- Der KVJS bietet jedes Jahr rund 400 Seminare, Fachtagungen, Workshops und berufsbegleitende Fortbildungsreihen in den Bereichen Schwerbehindertenrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe und Betreuungsrecht. Zielgruppe sind vor allem Mitarbeiter der Stadt- und Landkreise, von Trägern der Jugendhilfe sowie Schwerbehindertenvertretungen aus Betrieben.
- Vier KVJS-Fachschulen in Flehingen (Landkreis Karlsruhe) bieten vier berufsbegleitende, staatlich anerkannte Ausbildungen: 1. die Fachschule für Sozialwesen/Fachrichtung Sozialpädagogik, 2. Fachschule für Heilerziehungspflege, 3. Fachschule für Heilpädagogik, 4. Fachschule für Heilerziehungshilfe.
Landesjugendamt
Der KVJS
- ist Sitz der Zentralen Adoptionsstelle,
- berät Betriebe in Sachen Kinderbetreuung,
- berät und beaufsichtigt rund 8.200 Kindertagesstätten sowie über 500 Jugendheime,
- initiiert und begleitet Forschung und Modellprojekte,
- entwickelt und koordiniert Konzepte gegen den steigenden Bedarf an Jugendhilfe,
- unterstützt die Jugendämter beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
- bietet Analysen und Analyse-Instrumente zu gesellschaftlichen Entwicklungen,
- verantwortet die überörtliche Jugendhilfeplanung und unterstützt die Kreise bei der örtlichen Jugendhilfeplanung.
Soziales, Behinderung und Pflege
Der KVJS
- verhandelt im Auftrag der Stadt- und Landkreise die Entgelte mit teil- und vollstationären Pflege-, Jugend- und Behinderten-Einrichtungen. Es geht jedes Jahr um rund vier Milliarden Euro für 2.500 Sozialeinrichtungen mit 166.000 Plätzen;
- berät und unterstützt die örtlichen Träger mit dem Ziel „ambulant vor stationär“ beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen, bei der Planung in der Altenpflege und Behindertenhilfe,
- initiiert und begleitet Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe,
- ist Bewilligungsbehörde für das Land bei der Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen,
- unterstützt die Kreise beim Fallmanagement, Benchmarking und bei der Sozialplanung,
- bietet örtlichen Betreuungsbehörden und -vereinen einen fachlichen Service und
- finanziert Hilfen für Kriegs-, Wehrdienst- und Gewaltopfer, Deutsche im Ausland und Impfgeschädigte.
Integrationsamt
Der KVJS
- ist Ansprechpartner für 272.000 Betriebe in Baden-Württemberg mit über 3,8 Millionen Arbeitsplätzen in allen Fragen der Integration von behinderten Menschen in das Arbeitsleben.
- muss gefragt werden, bevor ein Betrieb schwerbehinderten Arbeitnehmer/innen kündigen kann.
- erhebt und verwendet die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dies betrifft Betriebe ab 20 Arbeitsplätze. Die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen liegt bei fünf Prozent.
Der Medizinisch-Pädagogische Dienst
Der Medizinisch-Pädagogische Dienst (MPD) ermittelt den persönlichen Hilfebedarf behinderter Menschen. Seit Herbst 2007 leitet der MPD das Projekt „Konsulentenarbeit“, ein Projekt zur Weiterentwicklung der Hilfeangebote für behinderte Frauen und Männer.
Finanzierung
Der KVJS wird getragen und finanziert von den 9 Stadt- und 35 Landkreisen Baden-Württembergs. Sein Etat liegt im Jahr 2011 bei rund 150 Millionen Euro. Wichtigste Einnahmequelle ist die Verbandsumlage. Hinzu kommen rund 60 Millionen Euro aus dem Haushalt der Ausgleichsabgabe für die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen.
Weblinks
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