- Kai (Zen)
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Als Kai bezeichnet man die Regeln der Gemeinschaft der Zen-Übenden (Sangha), zu deren Einhaltung sich unter anderem Angehörige der Klostergemeinschaften freiwillig verpflichten. Sie stellen eine kurze Sammlung von Vorschriften dar, die sich aus dem „edlen achtfachen Pfad“ der buddhistischen Lehre ergeben. Im Laufe der Geschichte des Buddhismus gab es kulturell-historisch bedingt bis zu 250 Vorschriften für Männer und 328 für Frauen (Patimokkha). Inzwischen sind sie auf die wesentlichen zehn Regeln reduziert worden.
Es handelt sich nicht um Gebote, wie dieser Begriff etwa im Christentum verstanden wird. Die Kai sollen nur eine gewisse Richtung für die je eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Handeln in einer konkreten Situation vorgeben. Daher wird auch nicht die imperative Form („Du sollst“; „Du sollst nicht“) verwendet.
Auch wenn die Kai sehr simpel klingen, schließen sie doch – wiederum ähnlich den christlichen Geboten – sehr subtile Sachverhalte mit ein.
Die Zehn Kai sind:
- Nicht töten („Dai ichi fu sessho kai“)
- Nicht stehlen („Dai ni fu chuto kai“)
- Nicht die Sexualität missbrauchen („Dai san fu jain kai“)
- Nicht lügen („Dai yo fu mogo kai“)
- Nicht maßlos sein mit Essen und Trinken („Dai go fu kosho kai“)
- Nicht selbstgefällig oder überheblich sein („Dai roku fu aku ko kai“)
- Nicht geizig oder habgierig sein („Dai shichi fu ken hozai kai“)
- Nicht wütend werden („Dai hachi fu rosetsu kai“)
- Nicht dogmatisch sein („Dai kyu fu anken kai“)
- Nicht Buddha, Dharma oder Sangha missbrauchen („Dai jiu fu bodayu bosanbo kai“)
Siehe auch
Ethik, Fünf Silas, Drei Juwelen, Kloster, Bhikkhu, Bhikkhuni, Zendo, 10 Gebote
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