- Kalkulatorische Miete
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Die kalkulatorische Miete ist ein Begriff aus der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung. Die kalkulatorische Miete wird bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften auf die Räume oder Sachen veranschlagt, die betrieblich genutzt werden, sich aber im Privatbesitz des Unternehmers befinden. Da dabei keine tatsächlichen Mietzahlungen fließen, handelt es sich um kalkulatorische Zusatzkosten.
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Miete wird häufig der Aufwand, der durch eine Fremdmiete vergleichbarer Gebäude/Sachen entstehen würde, herangezogen (z. B. anhand eines Mietspiegels). Des Weiteren ist es möglich, die Summe sämtlicher anfallender Kosten (Abschreibungen, Zinsen) als kalkulatorische Miete zu verrechnen.
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