- Kaltmiete
-
Kaltmiete bezieht sich im Sprachgebrauch auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt an den Strom/Telefon-Anbieter gezahlt.
Das Gegenstück, die Warmmiete, entspricht dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an den Vermieter zahlen muss.
Siehe auch
Kategorien:- Wohnungsmarkt
- Mietrecht (Deutschland)
Wikimedia Foundation.