- Kammerjunker
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Kammerjunker war ursprünglich ein junger Adeliger, der die Aufgabe hatte, eine fürstliche Person in deren Zimmern zu bedienen. Zu Zeiten des Absolutismus war dies eine von realen Pflichten oft weitgehend entbundene Rangstellung am Hof eines Königs oder regierenden Fürsten, die den Erwerb von Weltkenntnis und persönlichen Beziehungen zu einer Karriere in Militär und Diplomatie gewährte. Der Kammerjunker stand unter der Befehlsgewalt des Hofmarschalls. Sein Rang lag unter dem des Kammerherren und über dem Rang des Kammerpagen. An Höfen mit dem österreichisch-burgundischen Zeremoniell wird der entsprechende Rang mit Truchsess angegeben.
Bei dem Begräbnis des Kurfürsten Johann Georg II. zu Sachsen im Jahr 1680 sind 38 Kammerjunker verzeichnet. Im Jahr 1753 gab es am sächsischen Königshof Augusts III. 88 Kammerjunker und im Jahr 1775 am Hof des Herzogs Carl Eugen von Württemberg insgesamt 70.
Literatur
- Johann Georg Krünitz: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft in 242 Bänden erschienen von 1773 bis 1858. Online hier [1]
Kategorien:- Historisches Amt
- Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit
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