Kammerzofe

Kammerzofe
Pariser Zofe der Renaissancezeit

Als Zofe oder Kammerzofe wurde vom 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine in den Diensten einer vornehmen, hochgestellten Dame stehende Person bezeichnet und zwar zuerst nur jene einer adeligen Herrin. An Adelshöfen, wo der Ausdruck Kammerjungfer (frz. fille de chambre) verbreiteter war, unterstand sie der Kammerfrau (frz. femme de chambre) und stand in Rang und Amt höher als das Kammermädchen (frz. chambrière). Im Gegensatz zum Kammerfräulein war sie nicht zwingend von adeliger Abstammung, wartete aber wie jenes der Herrin in ihren Privatgemächern auf. Ihr männliches Pendant war der Kammerdiener.

Die Zofe ist seit dem 17. Jahrhundert eine beliebte Figur in der Literatur, gleichzeitig auch eine populäre Rolle beziehungsweise Partie im Sprechtheater, im Singspiel und in der Oper.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Das erstmals im 17. Jahrhundert in Sachsen bezeugte Substantiv Zofe oder Zoffe, später auch Zoofe oder Zohfe geschrieben, leitet sich laut DWB und Duden[1] wohl von dem mitteldeutschen, seit dem 16. Jahrhundert gebräuchlichen, heute untergegangenen Verb zoffen (zögern) ab, einer Nebenform des früheren mundartlichen Verbes zaufen (zurücktreten, zurückgehen), die auch in der frühneuhochdeutschen, nur im 16. Jahrhundert belegten Bezeichnung Zoffmagd enthalten ist. Letztere, war eine Dienerin oder Aufwärterin, die ihrer Herrin auf dem Fuß folgte. Sie wurde daher auch als Folgemagd bezeichnet und als Nachtreterin glossiert.

Da das Wort Zofe laut Adelung[2] und Campe auch für die Kleiderschleppe gebräuchlich war, und die Zoffmagd zuvor als Zochjungfrau, Zott(el)magd oder, in der elsässischen Mundart, Ketschmagd bezeichnet wurde, was laut DWB auf ein nachlässiges hinterherschlendern und das nachschleppen von Kleidern hinweist, wird auch diese Erklärung für die Herkunft nicht ausgeschlossen.

Andere Quellen zitieren das mitteldeutsche Verb zofen, das sich von dem mhd. zâfen (schmücken, pflegen) ableitete.

Mittelalter

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In der mittelalterlichen Feudalgesellschaft wurden junge adlige Mädchen zur Ausbildung an die königlichen Höfe gegeben. Dort sollten sie zu Edeldamen geformt werden und wenn möglich, einen zukünftigen Gemahl finden. Solange es allerdings keine passende Partie zum Heiraten gab, lebte die junge Frau entweder in der eigenen Familie oder als Hofdame und Edelmagd, (spätere Bezeichnungen sind Zofe und Kammerjungfer) an einem fremden Hof.

Voraussetzungen

Um die Tätigkeit und den Stand einer Zofe zu ergreifen, waren bestimmte Voraussetzungen und Vorbildungen nötig. Dazu zählten treue Ergebenheit und Kenntnisse, die in der elterlichen Erziehung erworben werden mussten.

Außer Schönheit, Anmut und Geschmack in Bezug auf Kleidung und Schmuck war ein gewisses Unterhaltungstalent, sowie Witz, Verstand und Bildung gefragt. Auch gutes Benehmen, ein würdiges Auftreten und Taktgefühl, sowie ein heiteres Wesen, geprägt von Sanftmut, Güte und Bescheidenheit, sollten zu den Tugenden einer Zofe zählen.

Aufgaben

Höflichkeit und Ehrerbietigkeit gegenüber ihrer Herrin waren oberste Gebote. Mit ganzem Herzen und ganzer Seele sollte sie der Gräfin, der Herzogin oder der Fürstin ergeben und zugetan sein und stets die Wahrheit sagen. Zurückhaltung, keine unpassende, ausgelassene Heiterkeit oder gedankenlose abgedroschene Bemerkungen gehörten ebenso dazu wie die Führung einer angenehmen Konversation.

Eine Zofe hatte ihrer Herrin bei der Morgentoilette zu helfen und diese beim Auswählen und Anlegen von Schmuck und Kleidern zu beraten. Die Bereitstellung des Gedecks bei Tisch, das Auftragen der Speisen, die Bedienung beim Essen waren typische Zofenaufgaben, ebenso wie das Planen und Organisieren von Feierlichkeiten. Helfen beim Nähen von Kleidungsstücken oder Wandbehängen war selbstverständlich.

Oft fungierte die Zofe als Vermittlerin oder Überbringerin von Botschaften und teilweise war ihr auch das Verhandeln mit Händlern und Kaufleuten gestattet. Sie war Gesellschafterin bei Ausritten und auf der Jagd und Begleitung bei Festlichkeiten und auf Reisen. Die jungen adligen Frauen lernten auf diese Weise Haushaltsführung und Wirtschaften.

Demgegenüber wies die höfische Herrin ihre Zofe in die geltenden Umgangsformen ein, gewährte ihr freie Kost und Logis und unterlag einer strengen Aufsichtspflicht, dazu gehörte mitunter, die Zofe vor dem Drängen der Männer zu schützen und sie vor Unüberlegtheiten und Regelbrüchen zu bewahren.

Die Zofe war somit das weibliche Äquivalent eines Junkers, wobei sie nicht der Waffenpflicht unterstand.

19. und 20. Jahrhundert

Die Tätigkeit der Zofe, teilweise auch Kammerzofe genannt, erstreckte sich über die Instandhaltung der Garderobe der Hausherrin, über Näharbeiten bis hin zum Frisieren. Die Position einer Zofe war bei jungen Frauen in früheren Zeiten sehr gefragt, verband sich doch damit ein gewisser sozialer Status, da sie von jüngeren Angestellten innerhalb des Wohnsitzes oder, da sie die Herrschaft auch begleiten musste, anderer Häuser als Fräulein Kammerzofe (Nachname) angesprochen werden musste. Die Arbeitszeit war nahezu unbegrenzt, da erwartet wurde, dass die Zofe auch aufblieb, wenn die Dame ausgegangen war, um ihr bei der Rückkehr aus den Kleidern zu helfen. Dafür begleitete sie die Herrschaft auch auf Reisen und hatte neben Kost und Logis noch einen Lohn.

In Literatur, bildender und darstellender Kunst

Sonstiges

Siehe auch

Literatur

  • Joachim Bumke –- Höfische Kultur. Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 2005, 11. Auflage ISBN 3-423-30170-8
  • Alwin Schultz –- Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger, Magnus-Verlag, Essen 1991, 2. Bände ISBN 3888511496

Einzelnachweise

  1. Günther Drosdowski, Paul Grebe und weitere: Duden. Etymologie. Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut AG, 1963, Mannheim, ISBN 3-411-00907-1, S. 784
  2. Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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