- Kammerzieler
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Der Kammerzieler, auch Reichskammerzieler oder Kammergerichtszieler (Zieler: veralteter Plural hier ursprünglich für Ziel im Sinne des Termins, an dem Abgaben zu entrichten waren, dann davon abgeleitet die Abgabe / Steuer selbst), war die einzige ständige Reichssteuer im Heiligen Römischen Reich. Sie wurde von den Reichsständen als Matrikularbeitrag aufgebracht und diente zur Unterhaltung des Reichskammergerichts (collecta ad sustentationem judicii cameralis destinata). Der Kammerzieler als Finanzierungsmittel des Reichskammergerichts geht zurück auf den Reichsabschied von 1548. Der Kammerzieler löste jedoch bereits 1507 den 1505 ausgesetzten Gemeinen Pfennig als Steuer ab, weil sich dessen Einziehung nicht durchsetzen ließ. Zuständig für Berechnung und Einnahme des Kammerzielers war der Reichspfennigmeister. Die Einziehung erfolgte durch die jeweils zuständigen Reichskreise in den Legstädten Augsburg, Frankfurt am Main, Leipzig, Nürnberg und Regensburg.
Literatur
- Konrad Fuchs / Heribert Raab: Wörterbuch zur Deutschen Geschichte. dtv, München 1992, S. 398.
- Friedrich-Wilhelm Henning: Kammerzieler. In: HRG. Bd. 2, Berlin 1978, Sp. 590-592.
Weblinks
- Belege nach dem deutsche Rechtswörterbuch
- Lemma Kammerziel. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (www.woerterbuchnetz.de).
- Eintrag des Bayrischen Hauses der Geschichte zur Reichsfinanzierung
Kategorien:- Steuerrechtsgeschichte
- Recht (Heiliges Römisches Reich)
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