Kampfmittelräumung

Kampfmittelräumung
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Kampfmittelbeseitigung ist die Beseitigung von Kampfmitteln und sonstigen Hinterlassenschaften kriegerischer Auseinandersetzungen. Hierbei soll die Gefahr, die von Kampfmitteln ausgeht, beseitigt werden.

In Deutschland erfolgt die Kampfmittelbeseitigung in zwei voneinander relativ unabhängigen Bereichen: zivile Kampfmittelbeseitigung und militärische Kampfmittelbeseitigung.

Zivile Kampfmittelbeseitigung

Aufgrund der Situation nach dem 2. Weltkrieg (alle militärischen und staatlichen Organisationen, die während des Krieges Kampfmittel beseitigt haben, waren aufgelöst) wurde die Kampfmittelbeseitigung als Gefahrenabwehrmaßnahme zunächst durch die alliierten Besatzungsmächte, später unter ihrer Kontrolle und ab ca. 1950 durch Dienste der einzelnen Bundesländer durchgeführt. Hierbei hatte jedes Bundesland in der Bundesrepublik einen eigenen Kampfmittelräumdienst, in der DDR gab es einen staatlichen Munitionsbergungsdienst, der territoriell aufgeteilt für die einzelnen Bereiche zuständig war (heute hat wiederum jedes Bundesland seine eigene Kampfmittelbeseitigungsstruktur).

Die zivile Kampfmittelbeseitigung in Deutschland ist eine Aufgabe zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, daher ist üblicherweise in jedem Bundesland eine entsprechende „Kampfmittelverordnung“ erlassen worden. Die Arbeitshilfe Kampfmittelräumung des Bundes definiert Kampfmittel als

„gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die
  • Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückständen bestehen,
  • Chemische Kampf-, → Nebel-, → Brand- oder Reizstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder
  • Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen sind.“

(Im Unterschied hierzu ist z. B. die Vernichtung überzähliger Lagerbestände an Munition keine Kampfmittelbeseitigung.)

Der komplette Bereich der Kampfmittelbeseitigung umfasst viel mehr als nur die immer wieder in den Medien dargestellten Entschärfungen von Bombenblindgängern:

Zunächst ist eine historischen Erkundung erforderlich, um festzustellen, ob in einem betroffenen Gebiet Hinweise zu einer Belastung mit Kampfmitteln vorliegen. Diese Erkundung erfolgt üblicherweise auf der Grundlage von Archivalien (z. B. Berichten über Kampfhandlungen, Bombardierungen, Berichte von früher gemachten Kampfmittelfunden etc.), als Hilfsmittel hat sich auch die Auswertung von Luftbildern bewährt, die vor, während und nach Bombenangriffen gemacht wurden. Gegebenenfalls können auch Untersuchungen vor Ort erforderlich werden, um die aus den Recherchen ermittelten Daten zu konkretisieren.

Falls die Bewertung der Ergebnisse als Gefährdungsabschätzung dazu führt, dass die Fläche von Kampfmitteln beräumt werden soll, muss – in Abhängigkeit von den Parametern der Fläche, den zu erwartenden Kampfmitteln und ggf. der vorgesehenen Nutzung – ein Räumkonzept erarbeitet werden. Dieses muss z. B. die mögliche Tiefenlage der Kampfmittel berücksichtigen (Bombenblindgänger liegen tiefer als z. B. von kapitulierenden Soldaten weggeworfene Panzerfäuste), die Boden- und Grundwasserverhältnisse usw.

Die eigentliche Kampfmittelräumung einer Fläche wird üblicherweise durch Sondieren der gesamten Fläche mit entsprechenden geophysikalischen Detektoren (z. B. Differential- oder Absolut-Magnetometer, elektromagnetische Aktivsuchgeräte, Bodenradar etc.) durchgeführt. Hierbei festgestellte Bodenanomalien, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es „entschärft“ werden oder – falls das nicht möglich ist – noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden.

Die geborgenen Kampfmittel werden gesammelt und zu einem Zwischenlager transportiert, um hier zerlegt und vernichtet zu werden. Die Vernichtung kann durch gezielte Sprengungen sowie durch thermische Vernichtung, d. h. durch Ausbrennen des Sprengstoffes erfolgen. Die unschädlichen Hüllen der Kampfmittel (überwiegend Stahlhüllen) können dem Schrott zur weiteren Verwertung zugeführt werden.

Die o.a. geschilderten einzelnen Schritte der Kampfmittelbeseitigung erfolgen üblicherweise in einer Aufgabenteilung zwischen staatlichen Diensten und beauftragten privaten Fachfirmen: während Erkundung und Gefährdungsabschätzung als staatliche Aufgabe meistens durch die staatlichen Stellen durchgeführt wird, erfolgt die eigentliche Beräumung heute überwiegend durch private Fachfirmen. Der Abtransport und die Vernichtung ist wiederum Sache der staatlichen Stellen.

Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Während die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes z. B. vom Bauherren zu tragen ist, übernimmt das Land die Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Entschärfung, Abtransport und Vernichtung). Der Bund beteiligt sich in den Fällen an den Kosten, in denen die Gefahr von ehemals reichseigenen Kampfmitteln ausgeht. Allerdings hat aufgrund der föderalistischen Struktur jedes Bundesland hierzu sein eigenen Regeln, so dass in dem einen Bundesland andere Finanzierungsgrundsätze gelten als in dem Nachbarland.

Militärische Kampfmittelabwehr

Dem zivilen Begriff Kampfmittelbeseitigung entspricht dem militärischen Begriff Kampfmittelabwehr. Kampfmittelabwehr in der Bundeswehr ist eine Unterstützungsaufgabe. Sie umfasst alle Maßnahmen gegen Gefährdungen durch nicht explodierte Kampfmittel und trägt so dazu bei, die Einsatzbereitschaft im gesamten Aufgabenspektrum zu gewährleisten. Die Befähigung zur Kampfmittelabwehr wird sichergestellt, in dem vornehmlich Spezialisten bzw. spezielle Kräfte zusammenwirken sowie besondere Mittel, Verfahren und Maßnahmen angewendet werden. Bei der Kampfmittelabwehr ist zu unterscheiden zwischen Kampfmittelräumung und Kampfmittelbeseitigung:

Kampfmittelräumung
Sie erfolgt durch Spezialisten bzw. spezielle Kräfte der Streitkräfte und ist das Wegschaffen oder Unschädlichmachen bestimmter Kampfmittel mit eingeführten Mitteln und Verfahren der Pioniertruppe und umfasst die Erkundung, das Suchen, die Identifizierung und/oder das Vernichten bestimmter Kampfmittel durch Sprengverfahren bzw. Minenräumverfahren. :Kampfmittelräumung erfolgt in der Regel im Rahmen des Gefechts der Verbundenen Waffen bzw. des Einsatzes der Verbundenen Kräfte, um die Bewegungen eigener Kräfte zu fördern sowie Einsatzvoraussetzungen zu schaffen. Sekundärschäden können dabei in Kauf genommen werden.
Kampfmittelbeseitigung
Kampfmittelbeseitigung erfolgt durch Spezialisten bzw. spezielle Kräfte der Bundeswehr. Es ist das umfassende Unschädlichmachen aller Kampfmittel mit sämtlichen eingeführten sowie modifizierten Verfahren und Mitteln und schließt das Beseitigen behelfsmäßiger Sprengvorrichtungen ein. Sie umfasst die unterschiedlichen Verfahren der Erkundung, die Identifizierung, die Feldauswertung, das Unschädlichmachen, Bergen und die endgültige Beseitigung von nicht explodierter Kampfmitteln. Sie kann sich ebenfalls auf das Unschädlichmachen und/oder die Beseitigung von Kampfmitteln erstrecken, die infolge von Beschädigungen oder Mängeln nicht mehr handhabungs- oder transportsicher sind. Sekundärschäden sollen dabei grundsätzlich vermieden werden.

Der Unterschied ist insbesondere in den Auswirkungen auf die Umgebung („Sekundärschäden“), während bei der Kampfmittelräumung die militärischen Belange im Vordergrund stehen und Schäden in der Umgebung in Kauf genommen werden (der Bombenblindgänger wird weggesprengt), während die Kampfmittelbeseitigung derartige Schäden grundsätzlich vermeiden will (Bombenblindgänger wird entschärft).

Da die Bundeswehr innerhalb der NATO operiert, gibt es natürlich auch die entsprechende englischsprachige Abkürzung: EOD (Explosive Ordnance Disposal), weiterhin gibt es noch die IEDD (Improvised Explosive Device Disposal) = Beseitigung improvisierter Kampfmittel.

Siehe auch


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