- Kampfunfähigkeit
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Der Begriff Kampfunfähigkeit wird auf Personen und Waffensysteme angewandt, wenn diese nicht mehr in das Kampfgeschehen eingreifen können, bzw. keine direkte Bedrohung mehr darstellen. Dies bedeutet bei einer Person nicht notwendigerweise, dass diese tot ist, oder bei einem Waffensystem, dass es vollständig zerstört wurde. Es wird ausschließlich eine mehr oder weniger radikale Einschränkung des Gegners durch verschiedene Mittel hervorgerufen.
Bei einer Person kann dies durch verschiedene Methoden des Nahkampfs erfolgen, durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z. B. Fesselung) oder auch vorübergehendes Ausschalten der Sinne bis hin zur Bewusstlosigkeit.
Moderne Waffensysteme basieren meistens auf aufwendiger Technologie, die zahlreiche Möglichkeiten der Störung durch Gegner bietet. So können z. B. Störsender eingesetzt werden, um ein Waffensystem vorübergehend auszuschalten oder fehlzuleiten. Auch der Einsatz von gewissen Minentypen gegen Großgerät wie gepanzerte Fahrzeuge, dient häufig nicht der Tötung der Insassen, sondern eher der Einschränkung der Manövrierfähigkeit der Fahrzeuge selber (z. B. das Zerstören der Kette von Kettenfahrzeugen).
Häufig wird in militärischen oder zivilbehördlichen Konflikten, die noch nicht auf eine unmittelbare Gefährdung der eigenen Kräfte hindeuten versucht, eine potentielle oder eindeutige Bedrohungsquelle kampfunfähig zu machen, ohne dabei Menschen zu töten. So werden z. B. durch gezielte Schüsse Antriebsquellen von Fahrzeugen zerstört, oder durch sogenannte nicht-tödliche Waffen bedrohliche Personen gestoppt.
Kategorie:- Kriegs- und Gefechtsführung
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