- Kapellan
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Kaplan, von lateinisch capellanus: einer (fränkischen) Hofkapelle zugeordneter Kleriker (mittelhochdeutsch kaplan), wird im deutschen Sprachraum der römisch-katholische Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe genannt, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt.
Je nach örtlicher Gewohnheit wird der Kaplan in manchen Bistümern auch Vikar genannt – eine Bezeichnung, die der Kodex des kanonischen Kirchenrechts (CIC) von 1983 für diese Funktion vorsieht (vicarius paroecialis). Im bairischen Sprachraum und im Bistum Trier wird meist auch die Bezeichnung Kooperator (Mitarbeiter [des Pfarrers]) verwendet. Ganz ausgestorben ist in Zeiten des Priestermangels die Bezeichnung Adjunkt. In Gemeinden mit mehreren jungen Priestern hieß einst der jüngste Adjunkt, der nächste Vikar und der älteste Kaplan.
Im Codex Iuris Canonici (c. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff Kaplan einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen bestimmten Personenkreis (etwa in Krankenhäusern, Gefängnissen oder der Armee). Im deutschen Sprachraum werden diese jedoch meistens (fälschlicherweise) Pfarrer (zum Beispiel Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer oder Militärpfarrer) genannt.
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