Kardinalsklassen

Kardinalsklassen

Das Kardinalskollegium der römisch-katholischen Kirche ist in drei Kardinalsklassen (lat. ordines) unterteilt, welche die traditionelle Rangordnung in diesem Kollegium darstellen. Die Kardinäle werden in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone eingeteilt. Es handelt sich um eine reine Ehrenrangfolge, die auf das Wahlrecht im Konklave keinen Einfluss hat. Vor der Liturgiereform in den 1960er Jahren unterschieden sich die Kardinäle je nach Rangordnung in ihrer liturgischen Kleidung bei Papstmessen. Kardinaldiakone trugen Dalmatiken, Kardinalpriester Kaseln, Kardinalbischöfe Pluviale.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Ursprünglich wurden die Bischöfe von Klerus und Volk gewählt, so auch in Rom. Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass für die Papstwahl nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischöfe der umliegenden Bistümer, Pfarrer einer Titelkirche oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden Kardinäle genannt und waren einst entsprechend ihrer Aufgaben Bischöfe, Priester oder Diakone. Heute müssen nach katholischem Kirchenrecht alle Inhaber der Kardinalstitel Priester sein und sollten geweihte Bischöfe sein. Von der Bischofsweihe kann jedoch der Papst dispensieren; der verstorbene, deutsche Dogmatikprofessor Leo Kardinal Scheffczyk war eine solche Ausnahme. Ein weiteres Beispiel eines nicht zum Bischof geweihten Kardinals war der US-amerikanische Priester und Theologe Avery Kardinal Dulles, der die Bischofsweihe aus Altersgründen ablehnen durfte.

Kardinalbischöfe

Zu dieser Klasse gehören die Bischöfe, denen als Titel die suburbikarischen Bistümer zugeordnet sind. Außerdem gehören seit 1965 die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz dieser Klasse an. Der ranghöchste Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalkollegiums ist der Kardinaldekan.

Die Kardinalbischöfe sind:

Kardinalpriester

Dieser Klasse sind jene Bischöfe zugeordnet, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Zurzeit gibt es ca. 150 Kardinalpriester. Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum sind Christoph Kardinal Schönborn (Erzbischof von Wien und Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz), Joachim Kardinal Meisner (Erzbischof von Köln) und Karl Kardinal Lehmann (Bischof von Mainz und ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz). Der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinalpriester wird auch als protoprete bezeichnet. Dienstältester Kardinalpriester ist gegenwärtig der emeritierte Erzbischof von São Sebastião do Rio de Janeiro Eugênio Kardinal de Araújo Sales.

Siehe auch: Liste der römischen Titelkirchen, Liste der Kardinalprotopriester

Kardinaldiakone

Dieser Klasse gehören Bischöfe an, denen der Titel einer römischen Diakonie zugewiesen ist. Derzeit gibt es ca. 30 Kardinaldiakone. Nach frühestens 10 Jahren haben Kardinaldiakone das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten (lat. optatio). Um nicht ihre Titelkirche wechseln zu müssen (die ja eigentlich eine Diakonie ist), können sie vom Papst pro hac vice zum Kardinalpriester dieser Titelkirche ernannt werden. Kardinaldiakone aus dem deutschsprachigen Raum sind Paul Josef Kardinal Cordes und Walter Kardinal Kasper. Der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinaldiakon wird Kardinalprotodiakon (früher auch Kardinalerzdiakon) genannt und ist Primus inter pares unter den Kardinälen dieser Klasse. Er verkündet den Namen des neugewählten Papstes von der Benediktionsloggia aus der Öffentlichkeit. Derzeitiger Kardinalprotodiakon ist Agostino Kardinal Cacciavillan.

Siehe auch: Liste der römischen Titeldiakonien

Ehrenrangfolge

Die Ehrenrangfolge unter den Kardinälen, welche auch die Reihenfolge der Stimmabgabe im Konklave bestimmt, ist grundsätzlich Kardinalbischöfe - Kardinalpriester - Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalränge gilt folgende Rangordnung:

  • Kardinalbischöfe
    • Kardinaldekan
    • Kardinalsubdekan
    • Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
    • Kardinalbischöfe mit eigenem Titel (d. h. die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
  • Kardinalpriester
    • Kardinalprotopriester (der dienstälteste Kardinalpriester)
    • Kardinalpriester (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
  • Kardinaldiakone
    • Kardinalprotodiakon (der dienstälteste Kardinaldiakon)
    • Kardinaldiakone (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)

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