- Karenzurlaubsgeld
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Karenzgeld (oder Karenzurlaubsgeld) war die Form eines Elterngeldes, die in Österreich von den 1960er bis Ende der 1990er Jahre bestand. Als familienpolitische Transferzahlung war sie zunächst für junge Mütter vorgesehen, die nach Auslaufen des Müttergeldes nicht gleich wieder in den Beruf zurückkehren wollten, und war mit der Dauer eines Jahres begrenzt. Als Pauschale betrug es anfangs etwa 1.000 Schilling monatlich, sein Bezug war aber an ein vorangehendes Beschäftigungsverhältnis gebunden. Im Laufe der Jahre stieg es bis etwa 4.000 Schilling. War die Mutter vorher Alleinverdienerin, so war es um ca. 40 % höher
Später wurde das Karenzgeld auf 18 Monate ausgedehnt, bzw. auf 24 Monate, wenn der Vater für mindestens sechs Monate für die Betreuung des Kindes zuhause blieb („Väterkarenz“). In der Partei- und Sozialpolitik wurde an dieser Form u. a. kritisiert, dass sie
- Alleinerzieherinnen benachteilige und
- Mütter ohne vorangehendes Arbeitsverhältnis benachteilige (vor allem Selbständige, Bäuerinnen und Studentinnen).
Daher wurde es unter der Devise „Karenzgeld für Alle“ im Jahr 2000 von der Regierung Schüssel I durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt, das den Empfängerkreis nicht mehr einengte. Gleichzeitig wurde das Karenzgeld auf 6.000 Schilling erhöht und zeitlich auf drei Jahre ausgedehnt. 2007 einigten sich ÖVP und SPÖ, seinen Bezug zu flexibilisieren, sodass dieser nun auch (unter aliquoter Erhöhung) über nur 15 Monate möglich wurde, um einer möglichen Gefährdung des Arbeitsplatzes vorzubeugen.
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