Karenzurlaubsgeld

Karenzurlaubsgeld

Karenzgeld (oder Karenzurlaubsgeld) war die Form eines Elterngeldes, die in Österreich von den 1960er bis Ende der 1990er Jahre bestand. Als familienpolitische Transferzahlung war sie zunächst für junge Mütter vorgesehen, die nach Auslaufen des Müttergeldes nicht gleich wieder in den Beruf zurückkehren wollten, und war mit der Dauer eines Jahres begrenzt. Als Pauschale betrug es anfangs etwa 1.000 Schilling monatlich, sein Bezug war aber an ein vorangehendes Beschäftigungsverhältnis gebunden. Im Laufe der Jahre stieg es bis etwa 4.000 Schilling. War die Mutter vorher Alleinverdienerin, so war es um ca. 40 % höher

Später wurde das Karenzgeld auf 18 Monate ausgedehnt, bzw. auf 24 Monate, wenn der Vater für mindestens sechs Monate für die Betreuung des Kindes zuhause blieb („Väterkarenz“). In der Partei- und Sozialpolitik wurde an dieser Form u. a. kritisiert, dass sie

Daher wurde es unter der Devise „Karenzgeld für Alle“ im Jahr 2000 von der Regierung Schüssel I durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt, das den Empfängerkreis nicht mehr einengte. Gleichzeitig wurde das Karenzgeld auf 6.000 Schilling erhöht und zeitlich auf drei Jahre ausgedehnt. 2007 einigten sich ÖVP und SPÖ, seinen Bezug zu flexibilisieren, sodass dieser nun auch (unter aliquoter Erhöhung) über nur 15 Monate möglich wurde, um einer möglichen Gefährdung des Arbeitsplatzes vorzubeugen.

Siehe auch:


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Karenzurlaubsgeld — Ka|rẹnz|ur|laubs|geld (österreichisch veraltet) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Arbeitsmarktservice — Osterreich   Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) Österreichische Behörde …   Deutsch Wikipedia

  • Karenzgeld — (oder Karenzurlaubsgeld) war die Form eines Elterngeldes, die in Österreich von den 1960er bis Ende der 1990er Jahre bestand. Als familienpolitische Transferzahlung war sie zunächst für junge Mütter vorgesehen, die nach Auslaufen des Müttergeldes …   Deutsch Wikipedia

  • Karenzzeit — Karenzurlaub (österr.); Schwangerschaftsurlaub * * * Ka|rẹnz|zeit 〈f. 20〉 = Karenz * * * Ka|rẹnz|zeit, die (bes. Versicherungsw.): Wartezeit, Sperrfrist, vor deren Ablauf eine bestimmte Erlaubnis nicht erteilt wird bzw. ein bestimmter Anspruch… …   Universal-Lexikon

  • Arbeitslosenversicherung — Ạr|beits|lo|sen|ver|si|che|rung 〈f. 20; unz.〉 Versicherung der Arbeitnehmer für den Fall der Arbeitslosigkeit * * * Ạr|beits|lo|sen|ver|si|che|rung, die: 1. gesetzlich geregelte Pflichtversicherung gegen Nachteile durch Arbeitslosigkeit. 2.… …   Universal-Lexikon

  • Karenzgeld — Ka|rẹnz|geld (so viel wie Karenzurlaubsgeld) …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”