- Karenzzeit
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Die Karenzzeit (lat. carere für verzichten) ist eine Wartezeit oder Sperrfrist.
Im Versicherungsrecht ist die Karenzzeit jener Zeitraum, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden.
Im Bankenwesen bezeichnet die Karenzzeit oder auch Karenzphase die Zeit zwischen Beendigung von Kreditauszahlungen und Beginn der Tilgungsphase.
In der Landwirtschaft muss zwischen der Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln sowie der Verabreichung von Tierarzneimitteln und der Verwertung der Erzeugnisse eine amtlich festgesetzte Karenzzeit eingehalten werden.
In Österreich entspricht die Karenzzeit (im Sprachgebrauch zu Karenz verkürzt) der in Deutschland bezeichneten Elternzeit, dem ruhenden Arbeitsverhältnis von Elternteilen für die Betreuung von Kindern nach der Geburt (im Anschluss an den Mutterschutz). Der in Karenz befindliche Elternteil ist mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Schutzregelungen ausgestattet (Kündigungsschutz und dergleichen). Auch die Teilzeit-Karenz in Verbindung mit Teilzeitarbeit ist möglich. Das zugehörige Karenzgeld, das bis 2000 auf Arbeitnehmer/innen eingeschränkt war, wurde in der ersten Regierungsperiode Wolfgang Schüssel durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf alle Mütter (inkl. Selbständige, Bäuerinnen und Studentinnen) und auf 3 Jahre ausgeweitet. Auch eine Väterkarenz wurde ermöglicht.
Organisationen wie LobbyControl und Transparency International Deutschland fordern Karenzzeiten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft für Politiker und Regierungsbeamte, die aus ihren Ämtern ausscheiden und das darin erworbene Wissen und ihre Kontakte in der freien Wirtschaft anwenden wollen, insbesondere für dem Lobbyismus zuzurechnende Tätigkeiten[1][2].
Siehe auch
Quellen
- ↑ http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/schwerpunkte/seitenwechsel/
- ↑ http://www.transparency.de/Karenzzeit.859.0.html
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