- Kartusche (Munition)
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Als Kartusche bezeichnet man in der Waffentechnik einen Behälter (Hülse), der die Treibladung eines Geschosses aufnimmt und den Ladungsraum nach hinten abdichtet, aber im Gegensatz zur Patronenhülse nicht das Geschoss selbst enthält. Kartuschen werden für großkalibrige Geschütze verwendet, weil der Aufwand, das schwere Geschoss und dann die schwere Kartusche zu laden, geringer ist.
Kartuschen bestehen in der Regel aus Metall, wobei Messing am weitesten verbreitet ist. Es gibt aber auch Typen, die während des Schusses teilweise verbrennen, hierbei besteht nur der Kartuschenboden aus Metall, die Kartuschenhülse besteht aus Pappe oder Kunststoff auf Basis von Cellulosenitrat.
Nach dem deutschen Waffengesetz ist jegliche Munition, die kein Geschoss enthält, also auch die Knallpatrone, als Kartusche definiert. [1] Militärisch wird der Begriff allerdings nur für Hülsen, welche die Treibladung für Geschosse großkalibriger Geschütze enthalten, verwendet.
Kartuschbeutel
Vor der Entwicklung von Hinterlader-Geschützen wurde die Treibladung seit dem 18. Jahrhundert auch in Kartuschbeuteln in den Lauf gebracht. Dabei handelte es sich um zylinderförmig genähte Behälter aus Leinen, Pergament, Papier oder Rohseide[2]. Nach dem Einführen in den Lauf des Vorderladers musste der Kartuschbeutel durch das Zündloch aufgestochen werden, um eine sichere Zündung zu gewährleisten. Aber auch bei modernen Hinterladergeschützen finden Kartuschbeutel zum Teil noch Verwendung, vor allem bei größeren Kalibern. Ein Vorteil liegt darin, dass auf diese Weise die Stärke der Treibladung leicht z.B. an die gewünschte Schussweite angepasst werden kann - bei größeren Schussweiten werden einfach mehr bzw. größere Beutel verwendet.
Quellen
- ↑ http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_1_79.html
- ↑ Gebauer/Krenz, Marine-Enzyklopädie, Brandenburgisches Verlagshaus 1998 ISBN 3894880783
Kategorie:- Bestandteil (Munition)
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