Kassenarzt

Kassenarzt

Vertragsarzt (umgangssprachlich: Kassenarzt) ist jeder im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassene Arzt. Organisiert ist das Vertragsarztwesen in den Kassenärztlichen Vereinigungen, den KVen, von denen es in Deutschland insgesamt 17 gibt. Diese agieren jeweils auf Landesebene, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, wo es zwei KVen gibt, die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe. Auf Bundesebene sind die KVen in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Berlin, organisiert.

Früher wurde zwischen Vertragsärzten und Kassenärzten unterschieden; Vertragsärzte waren für den Ersatzkassenbereich zugelassen, Kassenärzte für den Primärkassenbereich. Diese Unterscheidung wurde vom Gesetzgeber jedoch im Zuge einer der Reformen des Gesundheitswesens aufgegeben. Der Vertragsarzt kann allein, in Praxisgemeinschaft, in Gemeinschaftspraxis, in Teilgemeinschaftspraxis oder als freiberuflicher Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig werden. Angestellte Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren haben keinen Vertragsarztstatus, sind aber, da sie im Arztregister eingetragen sein müssen, Mitglied der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch ermächtigte Krankenhausärzte sind keine Vertragsärzte, aber Mitglied der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Zulassung als Vertragsarzt kann nur noch erhalten, wer eine Facharztprüfung bestanden hat. Die früher gegebene Möglichkeit, ohne Facharztprüfung als "Arzt" oder "prakt. Arzt" zugelassen zu werden, besteht nicht mehr.

Insgesamt wird mit einem Vertragsarztmangel in Zukunft gerechnet, da innerhalb von fünfzehn Jahren 78.000 niedergelassene Ärzte aus Altersgründen einen Nachfolger suchen werden. Weil der Beruf durch die vielfältigen Beschränkungen wie Budgetierung, Reglementierung, Bürokratisierung und verschlechterte Vergütungen in den letzten 15 Jahren stark an Attraktivität eingebüßt hat, wenden sich viele Absolventen des Medizinstudiums anderen Aufgaben als der Behandlung kranker Menschen zu oder gehen ins Ausland.

Umsatz und Einkommen der Vertragsärzte und Psychologischen Vertrags-Psychotherapeuten aus der GKV im Jahr 2006 in Euro:[1]

  • Radiologen: GKV-Umsatz: 414.827 Euro (Überschuss aus GKV-Einnahmen vor Steuern: 116.566 Euro),
  • Fachärztlich tätige Internisten: 403.777 (112. 636),
  • Augenärzte: 224.532 (100.815),
  • Kinder- und Jugendärzte: 187.096 (87.000),
  • Urologen: 201.452 (86.221),
  • Orthopäden: 219.819 (86.169),
  • Frauenärzte: 191.822 (85.169),
  • Allgemeinärzte: 177.980 (83.117),
  • Hausärztlich tätige Internisten: 186.966 (82.452),
  • HNO-Ärzte: 177.569 (79.373),
  • Chirurgen: 199.086 (71.671),
  • Hautärzte: 165.406 (65.666),
  • Psychiater: 134.100 (65.575),
  • Nicht-ärztliche (psychologische) Psychotherapeuten: 62.882 (38.673),
  • Hausärzte: 181.859 (84.240),
  • Fachärzte ohne psychol. Psychotherapeuten: 226.239 (95.466),
  • Alle Ärzte ohne psychol. Psychotherapeuten: 204.643 (91.178).

Bei den in Klammern genannten Einkommen muss berücksichtigt werden, dass sie nicht die verfügbaren Einkommen der Vertrags-Ärzte und -Psychotherapeuten wiedergeben. So ist der Vergleich der Einkommen z.B. mit Bruttogehältern von Angestellten unzulässig. Denn bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialabgaben, also die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Diese Absicherungen muss der Selbstständige in voller Höhe aus seinem Einkommen aufbringen, außerdem Beiträge für eine Tagegeldversicherung, denn er erhält keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bei Krankheit oder Schwangerschaft. Im Übrigen sind die angegebenen Zahlen Durchschnittswerte, die naturgemäß stark streuen. Zudem berücksichtigen die Zahlen nicht die Einnahmen von Privatversicherten und Selbstzahlerleistungen (IGeL = Individuelle Gesundheitsleistungen), so dass der zu versteuernde Gewinn aus dem Praxisbetrieb signifikant höher liegt. Diese Werte werden alle vier Jahre vom Statistischen Bundesamt erhoben und in der Fachserie 2, Reihe 1.6.1 veröffentlicht.

In jüngster Zeit mehren sich Bestrebungen der Vertragsärzte, das System zu verlassen, in dem sie keine Zukunft mehr sehen. Teilweise planen die Ärzte den kollektiven Verzicht auf ihre Vertragsarzt-Zulassung. Es gibt in der BRD mehr als Tausend niedergelassene Ärzte, die nicht als Vertragsarzt zugelassen sind und die nur Privatpatienten behandeln.

Quellen

  1. Quelle: Bewertungsausschuss, KBV, Bundesministerium für Gesundheit, zitiert nach Ärzte-Zeitung, 11./12. Juli 2008, S. 6

Weblinks

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