- KastrG
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Basisdaten Titel: Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden Kurztitel: Kastrationsgesetz Abkürzung: KastrG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Strafrecht FNA: 453-16 Datum des Gesetzes: 15. August 1969 (BGBl. I S. 1143) Inkrafttreten am: 28. November 1973 Letzte Änderung durch: Art. 85 G vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2736)Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. September 2009
(Art. 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das deutsche Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) beschreibt in seinem relativ kurzen Wortlaut von zwölf Paragraphen die Umstände, unter denen eine durch einen Arzt vorgenommene Kastration am Menschen gerechtfertigt sein kann. Insbesondere stellen seine Normen auf die Freiwilligkeit der Behandlung ab.
Dies ist jedoch auch der Kernpunkt der Kritik, die die tatsächliche Freiwilligkeit der Entscheidung in Frage stellt, wenn der Täter nur dadurch die Haftzeit verkürzen und eine anschließende lebenslange Sicherungsverwahrung vermeiden kann. [1]
Das KastrG ist seit 1973 in Kraft.
Quellen
Weblinks
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